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Gera: Richter nennt Sinti und Roma „Rotationseuropäer“ | Politik

Elke by Elke
Oktober 30, 2025
in Lokalnachrichten
Gera: Richter nennt Sinti und Roma „Rotationseuropäer“ | Politik

Gera/Jena – Kann man das als Richter einfach so sagen?

Ein Asylrichter aus Gera (Thüringen) bezeichnete Sinti und Roma in einem Facebook-Beitrag als „Rotationseuropäer mit einer Schwäche in der Eigentumsklassifizierung“. Und sollte dafür vor Gericht gehen! Vorwurf: Volksverhetzung.

Doch das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena entschied nun: Der Richter muss nicht vor Gericht gehen!

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Damit bestätigten die OLG-Richter einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Gera, gegen den die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Gegen die Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

Richter war für das Asylverfahren zuständig

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit umherziehenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben: Der Begriff „Rotationseuropäer mit Schwäche in der Eigentumsklassifizierung“ bedeute nichts anderes.

Der Richter war unter anderem für Asylverfahren am Verwaltungsgericht Gera zuständig und wurde nun an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Aufgrund der Bedeutung des Falles wurde die Anklage beim Landgericht erhoben. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es wurden keine Straftaten begangen, insbesondere keine Volksverhetzung.

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Quelle: X08.08.2025

Es folgte die dritte Strafkammer des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG). Die Äußerung des betreffenden Richters könnte im Falle einer Strafanzeige als Verleumdung geahndet werden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei jedoch nicht erfüllt.

Gericht: Kein Angriff auf die Menschenwürde

Laut Oberlandesgericht handelte es sich bei der „extrem geschmacklosen und diffamierenden Entgleisung des Angeklagten“ um einen gescheiterten Versuch, Sinti und Roma „auf ironische und satirische Weise lächerlich zu machen“. Es stellt jedoch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung dar.

Die Aussage ist weder hasserfüllt noch ein Angriff auf die Menschenwürde. „Bloße Beleidigungen und Beleidigungen reichten nicht aus.“

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