
Frankfurt/Main. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen einen 71-jährigen russischen Staatsbürger eingestellt. Der Grund dafür ist, dass „durch die den Angeklagten vorgeworfenen Taten weder der Bundesrepublik und dem Land Hessen noch einer natürlichen oder juristischen Person in Deutschland ein Vermögensschaden entstanden ist und die zur Last gelegten Straftaten schon lange zurückliegen“. sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Medienberichten zufolge soll es sich bei dem Mann um den Oligarchen Alisher Usmanov handeln. Zuvor hatten unter anderem die „Bild“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
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Die Staatsanwaltschaft teilte außerdem mit, dass das Verfahren mit Zustimmung des Mannes gegen Zahlung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt worden sei. Dieser Betrag solle in Höhe von 1,5 Millionen Euro an mehrere gemeinnützige Institutionen und in Höhe von 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse ausgezahlt werden, erklärte der Sprecher. Sobald die Bedingung erfüllt ist, wird die Untersuchung endgültig eingestellt. Eine Geldstrafe sei kein Schuldeingeständnis – es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, hieß es.
Bei den den Angeklagten vorgeworfenen Taten handelte es sich um den Vorwurf der Selbstwäsche, die erst seit November 2015 strafbar sind, Ordnungswidrigkeiten darstellen und nicht mit einem erhöhten Mindeststrafmaß geahndet werden. Bei den mutmaßlichen Vortaten der Geldwäschevorwürfe handelt es sich um ausländische Sachverhalte. Die Ermittlungen gegen Usmanov wurden im Januar 2023 bekannt.
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RND/dpa
https://www.ln-online.de/panorama/alischer-usmanow-geldwaescheverfahren-gegen-russischen-oligarchen-eingestellt-C6V47L3PS5O47CTPIOZBDTYI2Y.html
			