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Geheime „AG-Impfpflicht“ diskutiert Zwangshaft wegen Corona-Impfung

Amelia by Amelia
Oktober 18, 2025
in Lokalnachrichten
Geheime „AG-Impfpflicht“ diskutiert Zwangshaft wegen Corona-Impfung

Während der Corona-Pandemie entbrannte im Bundestag eine lebhafte Debatte über die Einführung einer Impfpflicht: Doch was geschah hinter den Kulissen?

Nach einer Klage gelang es der Journalistin Aya Velázquez, an einen Datensatz von 987 PDF-Seiten zu gelangen, der E-Mails und Anhänge enthält. Dieser Datensatz liefert nun entscheidende Einblicke in die Hintergründe der Diskussion.

Das Geheimkomitee „AG Impfpflicht“

Aus den neuen E-Mails geht hervor, dass die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP, die eine generelle Impfpflicht planten, am 21. Januar 2022 einen detaillierten Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelten. Das BMG ordnete für jede Frage die zuständige Behörde zu und leitete den Katalog an die zuständigen Behörden weiter. Den Abgeordneten ging es vor allem um die praktische Umsetzbarkeit der generellen Impfpflicht.

Sie fragten unter anderem: „Welche weiteren Vollstreckungsmöglichkeiten nach einem Bußgeld und über die Zwangshaft hinaus kommen zur Durchsetzung der Impfpflicht in Betracht? Wie könnte das Bußgeld an die Höhe des Einkommens angepasst werden? Wie häufig sollten Bußgelder verhängt werden?“ Sie wollten eine „Zwangshaft“ vermeiden. Vielmehr sollte in der Begründung der Impfpflicht auch deren „positive Freiheitsbilanz“ hervorgehoben werden.

Die Dossiers umfassen den Zeitraum vom 13. Dezember 2021 bis 5. April 2022 – also bis zu zwei Tage vor der Abstimmung über allgemeine Impfpflichten im Bundestag. Absender- und Empfängernamen werden geschwärzt, der Inhalt der E-Mails und Dokumente wurde jedoch vollständig freigegeben. Die Leitung der Arbeitsgruppe oblag der BMG-Unterabteilung 61 „Gesundheitssicherheit“, die in die Zuständigkeit von Heiko Rottmann-Großner fiel.

Velázquez beantragte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Unterlagen der „AG-Impfpflicht“. Diese interministerielle Arbeitsgruppe bereitete den Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht im Winter 2022 vor. Da das RKI auf die Anfrage nicht reagierte, reichte es Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Erst dann erhielt sie die Unterlagen. Die Existenz des Gremiums wurde erst im Februar dieses Jahres durch die RKI-Akten öffentlich bekannt.

Der Datensatz enthält neben offiziellen E-Mails zahlreiche Anhänge in Form von PDF-Dokumenten, etwa zum österreichischen Gesetz zur Covid-19-Impfpflicht, Gesetzesentwürfe zur allgemeinen Impfpflicht mit Stellungnahmen der Ministerien sowie Gesetzesentwürfe anderer Fraktionen.

„Auffällig am Verhalten des RKI ist, dass das Institut bereits am 12.01.2022 in seinem internen Krisenstab Zweifel an der generellen Impfpflicht geäußert, dies aber im Arbeitskreis Impfpflicht unter Heiko Rottmann-Großner nicht artikuliert, sondern sich ausdrücklich für die generelle Impfpflicht ausgesprochen hat“, schreibt Velázquez.

Impfpflicht und Verfassungsrecht: Kaum Bedenken geäußert

In den E-Mails des RKI wurden unter anderem Modellierungsdaten von Dirk Brockmann verwendet, die eine notwendige Impfquote in Deutschland aufzeigen sollten. Als weitere Grundlage wurde oft die COSMO-Studie von Cornelia Betsch, Verhaltensforscherin an der Universität Erfurt, genannt.

Lediglich an wenigen Stellen in den Dokumenten der Arbeitsgruppe Impfpflicht wurde kurzzeitig die Erkenntnis geäußert, dass die Rechtfertigung einer generellen Impfpflicht allein mit dem „Personenschutz“ potenziell verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen könnte, da es problematisch sei, den Einzelnen zum Selbstschutz zu zwingen.

Letztlich scheiterte die Impfpflicht im April 2022 daran, dass sich die verschiedenen Fraktionen mit ihren unterschiedlichen Gesetzesentwürfen nicht einigen konnten. Dies führte dazu, dass keiner der Entwürfe eine ausreichende Mehrheit im Bundestag fand.

„Die E-Mails der ‚AG Impfpflicht‘ zeigen, auf welch brüchiger Grundlage die Argumente für eine generelle Impfpflicht im Winter 2022 vorgebracht wurden. Sie erinnern drohend daran, was sich in Deutschland auf keinen Fall wiederholen darf, wenn die Artikel eins und zwei des Grundgesetzes – die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung – künftig wieder gelten sollen“, fasst Velázquez ihre Enthüllung zusammen.

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