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Gefälschter Behindertenausweis
Ermittler nehmen erneut Kontakt zu Melanie Müller auf
10. Dezember 2024, 17:56 Uhr
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Ihre Verurteilung im sogenannten „Hitlergruß“-Prozess ist noch keine vier Monate her, und Melanie Müller steht bereits vor dem nächsten juristischen Ärger. Diesmal geht es darum, dass sie einen Ausweis gefälscht haben soll, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken – ausgerechnet vor dem Amtsgericht.
Zehn Jahre ist es her, dass Melanie Müller bei „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ auftrat. wurde zur Dschungelkönigin gekrönt. Doch seitdem war ihre Karriere wenig erfolgreich. Stattdessen kam es zum unappetitlichen Rosenkrieg mit ihrer Ex und zum Prozess, weil die 36-Jährige bei einem Bühnenauftritt den sogenannten „Hitlergruß“ gezeigt haben soll.
Nun gerät Müller wegen einer anderen Angelegenheit erneut in Schwierigkeiten mit der Justiz. Wie das Portal „Tag24“ und die „Bild“-Zeitung übereinstimmend berichten, seien Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen gegen 9 Uhr bei ihr zu Hause eingetroffen. „Es gab eine Spurensicherung“, bestätigte Polizeisprecherin Josephin Sader laut „Bild“-Zeitung den Einsatz, der „ohne weitere Zwischenfälle“ verlief.
Worum geht es dieses Mal? Müller wird Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll einen Behindertenausweis gefälscht haben, vermutlich um mit dem Tuch ihren SUV auf Behindertenparkplätzen parken zu können. Jedenfalls befand sich das angeblich von der Stadt Recklinghausen ausgestellte Dokument hinter Müllers Windschutzscheibe, als sie auf einem Behindertenparkplatz parkte – gerade als sie im August zu einem Termin am Amtsgericht Leipzig erschien.
„Schamlose Fälschung“
„Solche Ausweise geben wir überhaupt nicht aus“, erklärte die Sprecherin des Kreises Recklinghausen, Svenja Küchmeister, auf Nachfrage von „Bild“. Und weiter: „Es besteht kein Zweifel: Es handelt sich um eine offensichtliche Fälschung.“
Nachdem gegen Müller Anzeige erstattet worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren ein. Ein vom Amtsgericht ausgestellter Durchsuchungsbefehl wurde inzwischen vollstreckt.
Erst Ende August wurde Müller im sogenannten „Hitlergruß“-Prozess zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Demnach muss sie 160 Tagessätze à 500 Euro für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen sowie den ebenfalls gegen Müller angeklagten Drogenbesitz zahlen – insgesamt 80.000 Euro.
Müller will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt, sodass sich das Landgericht im nächsten Jahr erneut mit dem Fall befassen wird. Unterdessen droht dem Ballermann-Sänger nun eine weitere Geldstrafe wegen des gefälschten Ausweises. Ja, sogar eine Gefängnisstrafe wäre möglich.