Dieses Spiel war der Höhepunkt des 5. Spieltags der Frauen-Bundesliga. Beim Stand von 1:0 musste das Derby zwischen dem 1. FC Köln und Bayer Leverkusen am 5. Oktober 2025 von Schiedsrichterin Annika Kost (33) wegen Flutlichtausfall in der 36. Minute abgebrochen werden.
Nun ist klar: Der DFB hat eine Wiederholung des Spiels angesetzt. Das Spiel findet am 16. Oktober um 18 Uhr im Kölner Franz-Kremer-Stadion statt. Das Spiel beginnt ab der 1. Minute erneut – beim Stand von 0:0. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Der neue Termin sorgt für großen Ärger. Köln und Bayer 04 sind sauer auf den DFB. Leverkusens Lizenzdirektor Thomas Eichin (58) spricht für beide Klubs: „Weder der FC noch wir können die kurzfristige Besetzung nachvollziehen.“
Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs führten die Frauen des 1. FC Köln mit 1:0 gegen Leverkusen
Aus Leverkusener Sicht kritisiert Eichin, dass die Werkself-Frauen nun drei statt zwei Spiele innerhalb von sieben Tagen absolvieren müssen: „Zwischen den beiden wichtigen Spielen in Hoffenheim und gegen Wolfsburg steht dieser Termin nicht im Sinne einer vernünftigen Trainingsführung und erhöht das Verletzungsrisiko für unsere Spielerinnen. Auch dieses Urteil nehmen wir widerwillig hin.“
Eichin spielt damit auf die Wiederholung von Leverkusens Spiel beim SC Freiburg am ersten Spieltag der Vorsaison an. Damals unterlief dem Schiedsrichter ein Fehler, nachdem Bayer zunächst einen Elfmeter verschossen hatte. Das Spiel wurde mit einer Verzögerung von fast einem halben Jahr wiederholt.
Im Fall des abgesagten Derbys spricht der FC von einem „unvorhersehbaren Sachmangel an der Flutlichtanlage, die erst 2023 komplett ausgetauscht wurde“. Der DFB stellte fest, dass „der 1. FC Köln keine Schuld am Flutlichtausfall“ trägt.
Als Begründung für die Neuansetzung beim Stand von 0:0 liefert Köln: „Da das Meisterschaftsspiel ohne Verschulden eines Vereins vorzeitig beendet wurde, muss es gemäß § 18 Nr. 4 Satz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an gleicher Stelle wiederholt werden. Eine ‚Fortsetzung‘ des Spiels ab der unterbrochenen Spielminute mit dem aktuellen Spielstand ist in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nicht vorgesehen.“