Ein Vorschlag der Pflegebeauftragten, die Entlastungshöhe für Pflegebedürftige zu überprüfen, stößt auf heftige Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor Bevormundung und neuer Bürokratie.
In der Debatte um Sparmöglichkeiten in der Pflege sorgt eine Initiative der Pflegebeauftragten der Bundesregierung für Kritik. Katrin Staffler sprach sich am Samstag im Redaktionsnetzwerk Deutschland dafür aus, den sogenannten Entlastungsbetrag stärker als bisher auf den Prüfstand zu stellen. Der Betrag von maximal 131 Euro pro Monat soll Betroffenen mit Pflegegrad 1 die Finanzierung von Hilfen im Haushalt ermöglichen.
Der Fokus müsse darauf liegen, „die Selbständigkeit zu Hause möglichst lange zu erhalten“, betonte der Pflegebeauftragte. Der CSU-Politiker will den Sanitätsdienst dafür stärker in die Pflicht nehmen. Bisher wird bei der Begutachtung lediglich festgestellt, welcher Pflegegrad vorliegt.
„Meiner Meinung nach wäre es nicht hilfreich, wenn mit dem Geld eine andere Person die Wohnung reinigen lässt, während die pflegebedürftige Person, für die eine Aktivierung hilfreich sein könnte, nur auf der Couch sitzt“, fügte Staffler mit Blick auf den Entlastungsbetrag hinzu. „Das birgt die Gefahr, noch unbeweglicher zu werden. Gerade im Alter ist Bewegung wichtig, um den Kreislauf zu stärken und Muskelschwund entgegenzuwirken.“
Dem widersprach die Deutsche Stiftung Patientenschutz. „Reinigung ist keine Physiotherapie“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er bezeichnete die Äußerungen der Pflegevertreter als verletzend für Hunderttausende hilfsbedürftige Menschen.
Brysch warnt vor „Bürokratiemonstern“
Mit der von Katrin Staffler geplanten Ausweitung der Begutachtung durch den Sanitätsdienst bestehe die Gefahr eines neuen „bürokratischen Monsters“, warnte Brysch. Zudem schränkt ein solcher Schritt die Autonomie der Betroffenen ein. „Letztendlich entscheiden Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 anhand des Entlastungsbetrags selbst über ihren Unterstützungsbedarf. Haushaltshilfen, Einkaufshilfen, Pflegeangebote in Demenzgruppen, Tages- und Nachtbetreuung und vieles mehr gehen weit über die reine Putzhilfe hinaus.“
Der Entlastungsbetrag ist ohnehin nicht kostendeckend. „Ohne Eigenleistungen wäre eine professionelle Unterstützung oft gar nicht möglich. Denn der geringe Entlastungsbetrag allein ist für Pflegedienste nicht lukrativ“, betonte der Patientenschützer.
KNA/krö
