
Ab dem 1. Juli erhöhen andere Krankenversicherungsunternehmen ihre zusätzlichen Beiträge – leise und teilweise kurzfristig. Welche Anbieter sind betroffen und welche versicherten Personen jetzt Aufmerksamkeit schenken sollten.
Zu Beginn des Jahres mussten viele rechtlich versicherte Menschen tiefer in ihre Taschen graben. Jetzt folgt die nächste Runde: Ab Juli 2025 erhöhen weitere Krankenversicherungsunternehmen Ihre zusätzlichen Beiträge. Welche Krankenversicherer speziell betroffen sind, wird nur freigesetzt.
Mindestens acht Krankenversicherungsunternehmen erhöhen die Beiträge ab Juli: Diese Anbieter sind betroffen
Laut dem GKV Spitzenverband haben mindestens acht Krankenversicherungsunternehmen für Juli im Laufe des Jahres Prämienerhöhungen beantragt. Sieben von ihnen wurden bereits benannt:
- BKK BMW: Anstieg von 2,9 % auf 3,9 % zusätzlicher Beitrag – Gesamtbeitrag in Zukunft 18,5 %
- BKK -Technoform: Geplanter Anstieg von 2,49 % auf 3,49 % – Gesamtbeitrag ab Juli mit 18,09 %
- BKK Karl Mayer: Anstieg um 0,49 Punkte auf 3,39 % – Gesamtbeitrag ab 17.99 % %
- BKK PWC: Anstieg um 0,32 Punkte auf 2,4 % – Gesamtbeitrag ab 17.00 %
- EY BKK: Erhöht sich um 1,25 Punkte auf 2,29 % – Gesamtbeitrag vom 16. Juli .89 %
- Merck BKK: Anstieg um 0,77 Punkte auf 3,97 % – Gesamtbeitrag vom 18.57 % Gesamtbeitrag
- Securvita Krankenversicherung: Erhöhung um 0,7 Punkte auf 3,9 % – Gesamtbeitrag 18,50 %
Versicherte Personen werden oft nur wenige Tage vor dem wirksamen Buchstaben informiert, oft nach Brief. Bereits im Mai gab es Fälle, in denen Briefe erst am 28. April geliefert wurden, obwohl die Erhöhung am 1. Mai wirksam wurde. Offene und frühe Kommunikation findet an vielen Orten nicht statt.
Steigende Krankenversicherungsbeiträge: Keine Entlastung in Sichtweite, Abzug des Ministeriums
Die durchschnittlichen zusätzlichen Beiträge lagen bereits Anfang 2025 2,9 Prozent, ein historisches Hoch. Mit den angekündigten Steigerungen im Juli sollte die Anzahl der Prämienerhöhungen im laufenden Jahr mindestens 14 erhöhen. Laut dem zufolge Vereinigung der Ersatz -Registrierung e. V. (VDEK) Und die GKV -Top -Assoziation ist zu erwarten, dass sie das Jahr erhöhen. Die Prämienerhöhung trifft insbesondere die Prämie.
Besonderes Kündigungsrecht: Die übliche Bindungsperiode ist nicht mehr erforderlich
Mit der Ankündigung einer Zunahme der Prämien haben versicherte Personen ein besonderes Kündigungsrecht von zwei Monaten. Die übliche Verpflichtungsphase ist nicht mehr erforderlich. Eine Änderung einer billigeren Registrierkasse mit identischen obligatorischen Dienstleistungen kann mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen, schreibt Finanztip.de. Folgendes gilt jedoch: Nicht nur der Beitrag zählt. Dienstleistungen wie Bonusprogramme, Impfkostenzuschüsse oder digitale Angebote sollten ebenfalls berücksichtigt werden.