Der SC Freiburg hatte erfolgreich Einspruch gegen das Ergebnis seines Spiels in der Frauen-Bundesliga gegen Leverkusen eingelegt. Nun legt der Rivale Berufung gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ein.
Bayer Leverkusen hat gegen die vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) angeordnete Wiederholung des Frauen-Bundesliga-Spiels gegen den SC Freiburg Einspruch eingelegt. Das teilte der DFB mit. Das Sportgericht werde nun über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden. Das DFB-Sportgericht hatte in einem Einzelrichterverfahren dem vorherigen Einspruch der Freiburger gegen das Ergebnis der mit 2:3 verlorenen Partie stattgegeben und eine Neuansetzung angeordnet.
DFB-Sportgericht gibt Berufung des SC Freiburg statt
Freiburg begründete seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams um Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg). Der Schiedsrichter hatte den für Leverkusen letztlich entscheidenden Elfmeter in der 88. Minute der Partie am 31. August wiederholt. Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Weil sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Ansicht der Schiedsrichter zu früh bewegt hatte, wiederholte der Schiedsrichter den Elfmeter. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.
Das Sportgericht führte in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil aus: „Der Elfmeter wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von ihrem Assistenten ein Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Elfmeters von der Torlinie entfernt hatte und entschied, dass der Elfmeter wiederholt werden müsse. Der erneute Elfmeter wurde zum Endstand 2:3 verwandelt“, schrieb der DFB: „Begeht der Torwart bei der Ausführung des Elfmeters ein Vergehen und geht der Ball – wie im vorliegenden Fall – am Tor vorbei, ist der Elfmeter gemäß Fußball-Regel 14 Absatz 2 nur zu wiederholen, ‚wenn das Vergehen des Torwarts den Schützen offensichtlich beeinträchtigt hat‘. Nach Überzeugung des Sportgerichts wurde diese Regel im vorliegenden Fall missachtet.“
Sendung am Fr., 20.9.2024 18:40, SWR1 Baden-Württemberg