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Status: 30.01.2025 16:30 Uhr
Das Bezirksgericht Osnabrück verurteilte einen 74-jährigen Anästhesiearzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Im April 2023 starb eine Frau nach der Behandlung an einem Zahnarzt.
Das Gericht hatte auch, dass der Anästhesist in drei nicht profitierenden Organisationen in Osnabrück 54.000 Euro zahlen musste. Die Anklage wurde bei fahrlässiger Tötung und versuchte Totschlag, indem er dies nicht tat. Nach Angaben des Regionalgerichts hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren wegen fahrlässiger Mordes gebeten. Der Angeklagte sollte jedoch aus dem Vorwurf des versuchten Totschlags entlassen werden, weil eine Einigung nicht nachgewiesen werden kann. Die Co -Action galt auch für ein Jobverbot. Die Verteidigung hatte eine suspendierte Strafe gefordert, die maximal zwei Jahre betragen sollte. Der Arzt wird am 31. März aufhören als freiberuflicher Anästhesist zu arbeiten. Er hat seine Krankenversicherung zurückgegeben.
Dokumentierter Arzt: Nicht wichtige Tests durchgeführt?
Laut Anklage initiierte der Anästhesiearzt eine Anästhesie bei einer 63-jährigen Frau, ohne den vorgeschriebenen Funktionstest durchgeführt zu haben, und eine empfohlene kurze Überprüfung des Beatmungsgeräts. Wenn er dies getan hätte, hätte er bemerkt, dass das Ventil für Sauerstoff blockiert war. Darüber hinaus soll der Angeklagte einen Monitor zur Überwachung während des Betriebs nicht vollständig miteinander verbunden haben – dh darauf fehlte ein EKG. Der Arzt maß nur Sauerstoff und Impuls gemäß der Anklage.
Patient stirbt nach Zahnchirurgie
Kurz nach der Anästhesie soll der Anästhesist einen technischen Defekt im Anästhesie -Gerät bemerkt haben. Trotzdem versuchte er nicht, die Frau zu retten. Der Patient soll nur alarmierte Notsanitäter gelöst haben. Der 63-Jährige soll schwere Hirnschäden erlitten haben und fünf Tage später im Krankenhaus gestorben.
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