Künftig gilt in Frankreich „nur ja heißt ja“: Sex ohne ausdrückliche Einwilligung gilt nun als Vergewaltigung. Die Debatte über das Gesetz wurde durch den Vergewaltigungsprozess gegen Pelicot geprägt.
Frankreich nimmt die ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen in sein Strafrecht auf. Der französische Senat stimmte dem Gesetzentwurf zu. Das Land verschärft damit seine Sexualstrafgesetze.
Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Unter sexuellem Übergriff versteht man „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Einwilligung ist unter anderem frei, konkret und widerruflich. „Sie lässt sich nicht allein aus dem Schweigen oder der mangelnden Reaktion des Opfers ableiten“, heißt es im Gesetzestext.
Zuvor hatte die Nationalversammlung, die zweite Kammer des Parlaments, einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Der Text wird daher akzeptiert.
Gesetzgebung Pelicot-Prozess beeinflusst
Über eine entsprechende Gesetzesänderung gab es in Frankreich schon länger Diskussionen. Der Prozess wegen der zahlreichen Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende anderer Männer hatte die Debatte neu entfacht.
Mehrere Angeklagte sagten vor Gericht aus, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, dass Pelicot vergewaltigte. Sie tat nur so, als würde sie schlafen und wehrte sich nicht. Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau fast zehn Jahre lang immer wieder unter Drogen gesetzt, misshandelt und Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich zu Haftstrafen zwischen 3 und 20 Jahren verurteilt, meist wegen schwerer Vergewaltigung.
Ähnliche Gesetze in anderen europäischen Ländern
Nur 13 Staaten haben ein Gesetz, das Vergewaltigung als „Sex ohne Einwilligung“ definiert – dazu zählen also auch Fälle, in denen Frauen durch Drogen oder Alkohol gezielt wehrlos gemacht werden oder in denen Nein nicht ernst genommen wird. Zu den Ländern gehören unter anderem Dänemark, Griechenland, Schweden und Spanien.
In Deutschland gibt es seit mehr als sieben Jahren das „Nein heißt Nein“-Prinzip im Gesetz. Als Vergewaltigung werden alle sexuellen Handlungen geahndet, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ erfolgen. Zuwiderhandelnden drohen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Auf EU-Ebene blockierte Deutschland im vergangenen Jahr eine Richtlinie, die die „Nur Ja heißt Ja“-Regel zum europaweiten Standard machen würde.
