Der Kreistag Schleswig-Holstein will die Verantwortung übernehmen für Deportationen von den Kreisen auf das Land. „Wir müssen ehrlicherweise zugeben, dass die Ausländerbehörden in den Kreisen in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werden, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen“, erklärten der Landrat und die Landräte im Anschluss an ihre gemeinsame Sitzung in Kiel. Das könne die Ausländerbehörde schlicht nicht leisten. In Schleswig-Holstein gibt es elf Kreise und vier kreisfreie Städte.
Einwanderungsbehörden in den Bezirken überlastet
Die Einwanderungsbehörden müssten sich auf neue gesetzliche Änderungen einstellen, etwa auf die jüngsten Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht. „Sie sollen die Digitalisierung umsetzen, Einbürgerungsraten steigern und Integrationsarbeit leisten.“ Sie müssten zudem über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr beraten und stünden bei der Durchführung von Abschiebungen unter enormem Druck. „Es darf uns nicht wundern, dass wir trotz regelmäßiger Stellenausschreibungen kaum qualifiziertes Personal finden.“
Der Kreistagsvorsitzende und Landrat des Kreises Stormarn, Henning Görtz (CDU), betonte, das Land müsse bei Abschiebungen mehr Verantwortung übernehmen. „Nur das Land hat die Möglichkeit, eine schlagkräftige Einheit aufzubauen, die über die notwendige Expertise verfügt, um auch rechtlich und praktisch schwierige Abschiebungen erfolgreich umzusetzen.“
Heesch: Das Land hätte viel mehr Möglichkeiten
Seine Kollegin Elfi Heesch (parteilos) aus dem Kreis Pinneberg sagte, das Land habe ganz andere Möglichkeiten. „Das beginnt bei der Fachkräftegewinnung, beim Zugriff der Landespolizei, bei der Hoheit über die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Verteilungspraxis oder bei der Möglichkeit, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen.“
Aus kommunaler Sicht sei es zudem wichtig, dass Menschen ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kreise verteilt würden und die Rückführung dieser Menschen zentral durchgeführt werde, sagte der Landrat des Kreises Dithmarschen, Thorben Schütt (CDU). Sein Kollege Timo Gaarz (CDU) aus dem Kreis Ostholstein wies darauf hin: „Wir erleben immer wieder, dass Menschen, für die nach der Dublin III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, kurz vor Ablauf der 6-Monatsfrist auf die Kreise verteilt werden, ohne dass für sie ein Überstellungsantrag gestellt wird.“
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