Finanzminister bedroht Länder
Klingbeil: Gastrosteuer und Pendlerpauschale auf der Kippe
22. Oktober 2025, 02:17 Uhr
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Die Lieblingsprojekte der CSU sind in Gefahr, weil die Länder ihre Zustimmung im Bundesrat teuer erkaufen wollen. Finanzminister Klingbeil schließt aus, dass es mit der Gastrosteuer oder der Pendlerpauschale einen Ausgleich für Steuerausfälle geben wird.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil warnt die Länder vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und der Erhöhung der Pendlerpauschale. In einem Interview mit der „Bild“-Zeitung lehnte der SPD-Chef eine von den Ländern geforderte Entschädigung ihrer Haushalte kategorisch ab: „Es ist ganz klar: Es wird keine Entschädigung vom Bund geben. Wenn einige Unionsländer das nicht wollen, gefährden sie die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, die Entlastung der Pendler und die Stärkung des Ehrenamtes. Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen.“
Klingbeil forderte ein wie geplantes Inkrafttreten des Entlastungsgesetzes zum 1. Januar 2026: „Jetzt müssen die Länder dieses Paket wie vereinbart unterstützen. Es geht um Entlastungen für die Bürger.“
Den Bundesländern drohen Verluste in Milliardenhöhe
Der Bundesrat hatte am Freitag lediglich vor erheblichen Einnahmeausfällen durch die geplante Steuererleichterung für Pendler und Gaststätten gewarnt und den Bund zum Ausgleich aufgefordert. Die Landeskammer kritisierte in einer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf von 2026 bis 2030 zu Steuerausfällen führen werde, die etwa zur Hälfte von Ländern und Kommunen getragen werden müssten. Für die Länder belaufen sich die Verluste auf 11,2 Milliarden Euro und für die Kommunen auf 1,4 Milliarden Euro.
Das Bundeskabinett hatte Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel in der Gastronomie bis 2026 von 19 auf 7 Prozent senken sollen. Die Pendlerpauschale, mit der man Fahrtkosten zur Arbeit absetzen kann, soll ab dem ersten Kilometer steigen. Die Projekte sind wichtige Anliegen der CSU. Das Gesetz sieht außerdem eine Erhöhung der Pauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten vor.
Als nächstes ist der Bundestag an der Reihe, über das Gesetz zu entscheiden. Nach einem parlamentarischen Beschluss gelangt es dann wieder an den Bundesrat und bedarf dessen Zustimmung.
