Feuer im Haus von Kida Khodr Ramadan – ein Toter!

Feuer im Haus von Kida Khodr Ramadan – ein Toter!

Von Dirk Böttger und Stefan Ferrari

Mitten in der Nacht wurden die Bewohner eines Berliner Mehrfamilienhauses durch Sirenen und Rauch geweckt. Eine Wohnung stand in Flammen. Auch ein bekannter Schauspieler musste aus dem Gebäude flüchten.

Das Feuer brach gegen 1.20 Uhr in der Wohnung in der Ludwigkirchstraße in Berlin-Wilmersdorf aus. Im selben Gebäude wohnt auch der „4 Blocks“-Star Kida Khodr Ramadan.

Aufnahmen aus der Nacht zeigen, dass sich auch der Schauspieler zu Hause aufhielt, als das Feuer ausbrach.

Kida Khodr Ramadan spricht mit Rettungskräften

Kida Khodr Ramadan spricht mit einem Polizisten Foto: spreepicture

Die Wohnung im dritten Stock des Hinterhauses stand bereits lichterloh, als die Feuerwehr eintraf. Den Rettungskräften gelang es dennoch schnell, den Brand zu löschen.

Tragischerweise „wurde eine Person gefunden, deren Tod leider nur noch festgestellt werden konnte“, teilte die Feuerwehr mit. Bei dieser Person handelt es sich laut Polizei offenbar um den 59-jährigen Wohnungseigentümer.

Der Körper wird abtransportiert Foto: spreepicture

Brandermittler der Berliner Polizei waren am Morgen vor Ort und untersuchten Spuren. Die Leiche wurde in die Rechtsmedizin gebracht, um die genaue Todesursache zu ermitteln. Die Identität des Toten ist noch nicht endgültig geklärt. Nach ersten Erkenntnissen Es wird davon ausgegangen, dass der Brand durch fahrlässige Brandstiftung verursacht wurde.

„15 Bewohner aus weiteren Wohnungen werden versorgt. Das Gebäude ist vorerst nicht mehr bewohnbar“, teilte die Feuerwehr heute Morgen mit.

„4 Blocks“-Star zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt

In letzter Zeit ist Kida Khodr Ramadan nicht gerade positiv aufgefallen: Insgesamt 33 Mal wurde der Star ohne Führerschein am Steuer erwischt.

Er wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt. Anfang Juli teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit: „Sofortiger Haftantritt innerhalb von vierzehn Tagen.“

Aber: Ramadans Anwalt reichte zunächst ein Gnadengesuch und dann einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckung ein. Aus seiner Sicht gebe es unter anderem „erhebliche Gnadengründe wegen der Rechtswidrigkeit des Bewährungsaufhebungsbeschlusses“. Das „öffentliche Interesse erfordert keine sofortige Vollstreckung“.

Darüber muss die Justizsenatverwaltung entscheiden. Die Berliner Staatsanwaltschaft wartet laut Sprecher Sebastian Büchner noch auf die Entscheidung. Diese könne innerhalb von drei bis vier Wochen fallen. Bis dahin muss Ramadan nicht ins Gefängnis.

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