Gebühr bei FehlbelegungHubertz will Besserverdiener im Sozialwohnungsbau bezahlen lassen
Nicht alle Sozialwohnungen werden von Bedürftigen bewohnt. Das Einzige, was zählt, ist Ihr Einkommen, wenn Sie einziehen. Wer später mehr verdient, muss nicht ausziehen. Bauminister Hubertz denkt über Mietzuschläge nach.
Laut Bundesbauministerin Verena Hubertz sollen Menschen mit höherem Einkommen eine Sondersteuer für Sozialwohnungen zahlen. „In Hessen gibt es zum Beispiel eine Falschbelegungsteuer, bei der ein Zuschlag gezahlt werden muss, wenn die Einnahmen die Bedarfsgrenze überschreiten. Das halte ich für eine sehr gute Idee“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. „Warum sollte der Architekt, der als Student dorthin gezogen ist, in Wohnraum wohnen, der mit Steuergeldern geschaffen wurde? Wir müssen die Länder ermutigen, diesen Weg einzuschlagen“, sagte Hubertz.
Wer in Deutschland in eine Sozialwohnung einziehen will, muss einen Einkommensnachweis vorlegen – allerdings meist erst beim Einzug. In Hessen müssen Mieter seit 2016 die sogenannte Fehlbezugssteuer zahlen, wenn ihr Einkommen während der Mietzeit die gesetzliche Grenze überschreitet, etwa weil sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Die Einnahmen sollen in den sozialen Wohnungsbau fließen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland seit 2006 fast halbiert. Bundesweit gibt es nur noch rund 1,1 Millionen Sozialwohnungen. Im Gegensatz dazu gibt es mehr als elf Millionen Mieterhaushalte, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein – und damit auf Sozialwohnungen – haben.
Hubertz sagte, dass im sozialen Wohnungsbau nun ein Wandel bevorstehe. „Bund und Länder werden bis 2029 rund 50 Milliarden in den sozialen Wohnungsbau investieren, denn die Länder werden die 23,5 Milliarden Euro in der Regel mehr als verdoppeln.“ Jetzt gilt es, nach effizienten Lösungen zu suchen, beispielsweise durch einfache oder serielle Bauweise.
