Falschparken: Ein Auto parkt vor einem Schild mit der Aufschrift „Parken verboten“ (Symbolbild) Foto: picture Alliance / CHROMORANGE
Dieses Foto war richtig teuer: Ein Mann aus Sachsen wollte ein falsch geparktes Auto anzeigen und muss nun 100 Euro Schadenersatz und Anwaltskosten in Höhe von 627,13 Euro zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Was war passiert? Der Mann machte ein Beweisfoto eines Falschparkers und lud es auf die Meldeplattform „weg.li“ hoch; Von dort gelangte es zu den Behörden.
Auf dem Foto waren jedoch nicht nur das Auto und sein Nummernschild zu sehen, sondern auch das Gesicht des Beifahrers. Das Gericht entschied nun: ein klarer Verstoß gegen die streng regulierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!
Falschparken-Foto: Verstoß gegen die Datensparsamkeit
Das Gericht kritisierte, dass der Mann den mutmaßlichen Verstoß auch ohne identifizierbare Person hätte anzeigen können. Ein weniger detailliertes Bild hätte ausgereicht.
Der sogenannte „Datenminimierungsgrundsatz“ besagt, dass nur so viele personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, wie unbedingt erforderlich sind. Monatelang wusste die betroffene Person nicht, wo das Foto gespeichert war. Ein immaterieller Schaden, der ersetzt werden muss.
Das Gericht entschied außerdem, dass der Mann das Foto vollständig löschen muss. Dies gilt nicht nur für die eingereichte Version, sondern auch für alle Sicherungskopien.
