Dresden – Das Innenministerium arbeitet bereits an einer Regelung für Neuwahlen Sachsen.
Zur Wiederwahl steht: Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU) – voraussichtlich am 18. Dezember. © dpa/Sebastian Kahnert
Am Montag bestätigte das Ministerium entsprechende Medienberichte.
Nach der sächsischen Verfassung muss der Landtag neu gewählt werden, wenn bis spätestens 4. Februar kein Ministerpräsident gewählt wird.
Für die Wahl ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit und ab dem zweiten Wahlgang eine einfache Mehrheit erforderlich. Könnte Michael Kretschmer (49, CDU), der nächste Woche wohl erneut zur Wahl antreten will, scheitern?
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Ja, ja – wenn er mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen erhält. Enthaltungen zählen nicht.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Theoretisch könnte Kretschmer nur mit einer einzigen Stimme gewählt werden, selbst wenn es seine eigene wäre. Dazu müssten sich jedoch alle anderen Landtagsabgeordneten enthalten.