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Fall verblüfft Richter: Gefängnisstrafe für Lehrer wegen Misshandlung von Schülern

Fall verblüfft Richter


Gefängnisstrafe für Lehrer wegen Misshandlung von Schülern

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In mehr als 80 Fällen verübte ein Lehrer einen sexuellen Übergriff auf einen Oberstufenschüler. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Beamten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Bei der Urteilsverkündung kritisierte der Vorsitzende Richter auch den Schulleiter.

Ein Erfurter Lehrer ist wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige das Mädchen in den Jahren 2016 bis 2020 in mehr als 80 Fällen sexuell missbraucht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert, während die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten plädiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah in dem vollständigen Geständnis des Angeklagten einen mildernden Umstand bei der Strafe. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsbegründung, dass ihn die Dimensionen und Umstände des Falles fassungslos machten. Das psychisch labile Mädchen suchte eine Schulter zum Anlehnen – und der Angeklagte missbrauchte daraus langfristigen sexuellen Missbrauch. Dies machte ihn als Lehrer ungeeignet. Wer sich so verhält, hat kein Verständnis für seinen Job.

Deutliche Worte richtete Pröbstel auch an das Gymnasium, wo ein weiterer Lehrer des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung anderer Schüler verdächtigt wird: „Die Schule vermittelt ein verdammt falsches Bild.“ Das Mädchen hatte sich wegen ihres sexuellen Missbrauchs an diesen – nun angeklagten – Nachhilfelehrer gewandt. Anschließend soll er mit ihr pornografische Bilder ausgetauscht haben. Der Gymnasiast kontaktierte auch den Schulleiter und wurde abgewiesen. „Ich hätte mich gerne noch kurz mit dem Schulleiter unterhalten“, sagte der Vorsitzende Richter gerührt.

Laut Pröbstel sollte das Urteil auch ein klares Signal sein, dass jeder, der solche Straftaten in geschützten Räumen wie Schulen begeht, entsprechend bestraft wird. Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf hatte zuvor in ihrem Plädoyer appelliert, dass jeder, der von Übergriffen und Belästigungen erfährt, dies melden solle.

Der 63-Jährige verpflichtete sich, der jungen Frau eine Täter-Opfer-Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich noch einmal bei seiner ehemaligen Schülerin und ihrer Familie.

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