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Ex-HSV-Boss Meier im Blockprozess: „Nicht mein Topf voll Bier“

Wie war die Beziehung zwischen deutschen und israelischen Sicherheitsunternehmen? Die Befragung des nächsten Zeugen im Blockprozess soll darüber Aufschluss geben. Auch darüber, ob Datenträger ausgewertet werden dürfen, gab es einen weiteren Streit.

Am 17. Tag des Blockprozesses stand die Zeugenvernehmung von Jens Meier im Mittelpunkt. Er ist Geschäftsführer der Hamburg Port Authority und ehemaliger Präsident des Hamburger Sportvereins. Sein Auftritt sollte Licht ins Dunkel der Verbindungen zwischen deutschen und israelischen Sicherheitsfirmen bringen. Wichtige Hinweise erhoffte sich das Gericht auch zu der Frage, ob Christina Block oder ihr Umfeld tatsächlich die Verantwortlichen für die Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 waren.

Doch bereits nach wenigen Minuten wurde am Montag klar: Meier ist weniger ein Schlüssel als vielmehr ein Spiegel dieses Verfahrens, das längst zu einer juristischen Gratwanderung zwischen Erinnerung, Interpretation und medialer Interpretation geworden ist. Auf Nachfrage gibt er manchmal zu, dass er nicht mehr sicher sei, ob er sich tatsächlich an etwas erinnere oder nur in Presseberichten darüber gelesen habe.

„Völliger Unsinn“: Meier lehnt Verantwortung ab

Medien hatten berichtet, Meier habe das israelische Sicherheitsunternehmen empfohlen. Das Unternehmen, das laut Anklage die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland gebracht haben soll. Im Gerichtssaal reagiert der Zeuge deutlich: Das sei „völliger Unsinn“. Den Namen des Unternehmens kannte er damals noch nicht. Stattdessen nannte er dem mitangeklagten Anwalt der Familie Block lediglich zwei Telefonnummern. Einmal das eines ehemaligen Leiters des Landeskriminalamtes und einmal das eines israelischen IT-Netzwerkers. „Ich habe zwei Telefonnummern weitergegeben – das war alles“, sagte Meier am Montag trocken.

Damit kam er einer Bitte des Anwalts des Mitangeklagten um Hilfe bei Fragen der IT-Sicherheit nach. Die Überstellung erfolgte lediglich im beruflichen Kontext und nicht im Zusammenhang mit der Rückführung von Personen. Er fügt hinzu: „Das ist alles nicht mein Topf Bier.“ Gelächter im Saal.

Von der israelischen Sicherheitsfirma hörte er von dem Anwalt nur einmal, und zwar im August 2023 im Zusammenhang mit einem vorgelegten Sicherheitskonzept für das Elysee-Hotel. Er riet dem Anwalt, der auch Aufsichtsratsvorsitzender dieses Hotels ist, von einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ab, da ihm dessen Sicherheitskonzept nicht professionell erschien.

Meier: Die Akte „Dänemark-Projekt“ hat nichts mit Silvester zu tun

Generell ging es bei den Gesprächen, die er mit dem mitangeklagten Anwalt führte, nur um „technische Recherchen“. Dabei ging es beispielsweise darum, die Systeme der Block-Gruppe und seiner Anwaltskanzlei nach einem Cyberangriff abzusichern. Er erklärt auch den Begriff „Dänemark-Projekt“, den Ermittler in Meiers Nachrichten fanden: Der Titel sei eine unglückliche Wahl gewesen, er bedeute aber nur den IT-Kontext im Zusammenhang mit dem familienrechtlichen Verfahren zwischen Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel. Er hatte nie etwas damit zu tun, Menschen aus Dänemark nach Deutschland zurückzubringen.

Das Verhör ist langwierig. Meier wirkt sehr nüchtern, doch im Gerichtssaal verschwimmen mehrfach die Grenzen zwischen Familienkonflikt, IT-Sicherheit und internationalen Verbindungen. Teilweise hört man als Zuschauer protokollarisch Vorträge zu Cyberschutzmaßnahmen – in einem Verfahren, in dem es tatsächlich um Kindesentführung und andere Straftaten geht. Es bleibt umständlich.

Erneuter Streit um IT-Beweise

Als die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt auf Meiers E-Mails und Datenträger verwies, kritisierten die Verteidiger auf Initiative des Anwalts Dr. Marko Voß, der den Mitangeklagten der Familie Block vertritt, erneut das Vorgehen des Gerichts. Auch in diesem Fall wurde das IT-Beweismaterial nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt. Es kommt zu einem heftigen Streit und Meier muss als Zeuge den Raum verlassen.

Der Streit ist nicht neu. Bereits am 14. Verhandlungstag ginge es um die Frage, ob Blocks Handy falsch ausgelesen worden sei, wandte die Verteidigung ein. Dr. Ingo Bott, Blocks Anwalt, sagte am Mittwoch lautstark: „Das kann so nicht in der Luft bleiben.“ Auch Gül Pinar, Anwalt eines mitangeklagten Geschäftsführers eines Sicherheitsunternehmens, unterstützt den Antrag mit einem Hinweis: „Es ist unser Recht, eine Kammerentscheidung gegen das Vorgehen des Vorsitzenden in Sitzungen zu beantragen.“ Gemeint ist folgender Sachverhalt: Hält ein Verhandlungsbeteiligter die Führung des Sachverhalts durch den Vorsitzenden für unzulässig, entscheidet das Gericht nach § 238 Abs. 2 StPO.

Mit ihrem Antrag forderten die Verteidiger die Kammer auf, sich juristisch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die IT-Beweise überhaupt in den Prozess einbezogen werden könnten, wenn sie nicht zuvor ordnungsgemäß beschlagnahmt worden seien. Unterlägen die Beweise einem Beweisverwertungsverbot, wäre auch die Befragung Meiers rechtswidrig, monierten die Verteidiger unter Berufung auf zahlreiche Hinweise in der juristischen Fachliteratur.

Schließlich zog sich die Kammer am Mittwoch zur Diskussion zurück. Nach knapp zwanzig Minuten fiel die Entscheidung: Die Frage des Vorsitzenden war zulässig. Der Grund: Meier hat die Datenträger freiwillig herausgegeben, sie unterliegen daher keinem Beweisverwertungsverbot.

Es lag eine gewisse Ironie darin, dass Bott Meier später selbst etwas aus den beschlagnahmten Akten behalten wollte. Der Vorsitzende erinnerte ihn: „JMachen Sie nun einen Anspruch geltend, obwohl Sie zuvor dem Anspruch widersprechen wollten? Ich möchte nur kurz darlegen, ob der Widerspruch weiterhin aufrechterhalten werden sollte.“ Bott erhob daraufhin keinen Einwand, sondern formulierte seine Frage um.

Ein kryptisches Notizbuch

Am Nachmittag der seltsamste Vorfall des Verhandlungstages: Über zwei Stunden lang prüft die Kammer ein Notizbuch mit Einträgen aus dem Jahr 2023. Der Besitzer und Autor des Notebooks war vermutlich der Chef des israelischen IT-Sicherheitsunternehmens. Es enthält Zahlen, Pfeile, Skizzen, obskure Begriffe und hebräische Notizen. Ein Selbstleseverfahren gemäß § 249 Abs. 2 StPO sei laut der Vorsitzenden nicht möglich: Einige Passagen habe die Polizei per Google Translate übersetzt. Dies und die Anordnung der Pfeile machten ein Selbstleseverfahren unzulässig.

Was zunächst wie ein unleserliches Sammelsurium wirkte, offenbarte bei näherer Betrachtung eine Art Planungsstruktur: Zeitinformationen, Ortsbezüge, Namen, Geldbeträge – alles Fragmente eines Systems. In einzelnen Passagen ist von Zielpersonen, Sichtkontakten und Vorbereitungen im Hotel die Rede. Andere Einträge wirken wie taktische Notizen: Verweise auf Prozesse, beteiligte Personen, die „sanfte Eskalation“ einer Aktion, sogar Zahlungen, die bestimmten Monaten zugeordnet sind.

Dazu gehören Einträge wie: „Der Patriarch will die Kinder so schnell wie möglich sehen“ und „Astrid (Anm. d. Red.: Hensels neue Frau) war keine gute Mutter.“ Aber auch von Alpakas und 100.000 Euro ist die Rede. Nach der Entführung wurden die Kinder auf eine Alpakafarm in Süddeutschland gebracht, wo sie am 2. Januar 2024 Block trafen.

Weiter geht es am Mittwoch, 15. Oktober 2025.

Tag 1 – Prozessstart: Hat sie die Entführung ihrer Kinder angeordnet? In Hamburg hat der Prozess gegen Steakhaus-Erbin Christina und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung erhebt zahlreiche Vorwürfe gegen die Anklage.

Tag 2 – Strafprozess gegen Christina Block vorübergehend unterbrochen: Eigentlich war von der Block-House-Erbin eine Stellungnahme erwartet worden, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklägerin ihrer 14-jährigen Tochter. Die Anhörung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Tag 3 – „Du hast mich vermasselt“: „Ich habe die Entführung meiner Kinder weder angeordnet noch gewollt“: Christina Block hat vor der Strafkammer des LG Hamburg mehrere Stunden lang ausführlich über den Entführungsprozess gegen sie gesprochen und ihren Standpunkt dargelegt.

Tag 4 – „Sie haben meiner Tochter einen Alarmknopf um den Hals gehängt“: Im „Block-Prozess“ beschreibt Christina Block ihre verzweifelten Pläne, ihre Kinder zurückzubekommen – von Bootsfahrten bis hin zu Maskenbildnern. Im Fokus: Freundin „Olga“, 120.000 Euro Bargeld und der Vorwurf eines Alarmknopfes um den Hals ihrer Tochter.

Tag 5 – „Ich bin in der schlechtesten Lage, meine Kinder jemals wiederzusehen“: Routine im Raum, aber offene Fragen im Verfahren: Christina Block antwortet ausweichend, beschreibt Lücken in ihrer Erinnerung und wirft ihrem Ex-Mann Manipulation vor. Die Rolle des Cyberunternehmens bleibt unklar.

Tag 6 – „Ich werde von nun an ganz schweigen“: Am sechsten Tag des Kindesentführungsprozesses weigerte sich Christina Block, Fragen der Nebenklägerin zu beantworten. Verfahrensfragen, Framing und Manipulationsvorwürfe dominierten den angeklagten Gerichtssaal.

Tag 7 – „Bestrafe mich“: Der in Untersuchungshaft sitzende Mitangeklagte Tal S. gibt an, dass er nur die Blockkinder retten wollte. Er übernahm die volle Verantwortung für die Entführung und appellierte an seinen Vater, „Frieden zu schließen“.

Tag 8 – „Sie sah aus, als wäre sie in einem Traum“: Am achten Verhandlungstag schildert der Angeklagte Tal S., wie er den Kindern Mund und Hände mit Klebeband überklebte – „härter“ für das Mädchen, als sie nicht kooperierte. Später gerieten Blocks Verteidiger und die Vorsitzende aneinander.

Tag 9 – „Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals als gesetzestreuer Bürger vor Gericht stehen würde“: Im Block-Prozess bestreiten ihr Lebenspartner Gerhard Delling, ihre Cousine Uta B. und der Sicherheitsdienstleister P. jegliche Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder. Pater Hensel spricht unterdessen von Gewalt und „Angst vor dem Tod“ in der Silvesternacht.

Tag 10 – „Zum Glück hatte ich meine Hände, um mein Gesicht zu schützen“: Im Hamburger Entführungsprozess schildert Blocks Ex-Mann Schläge, Tritte und die Schreie ihrer Kinder in der Silvesternacht. Außerdem wirft er Christina Block häusliche Gewalt vor, was der Hauptangeklagte widersprach.

Tag 11 – „Unsere Verteidigungspflicht besteht darin, unsere Stimme zu erheben, wenn es nötig ist“: Im Prozess gegen Christina Block kommt es zu einem heftigen Streit um Verteidigungsrechte. Nebenkläger Hensel berichtet von der psychischen Belastung der Kinder mit Äußerungen, die mitunter für Irritationen im Saal sorgten.

Tag 12 – „Wir haben Kinder, die funktionieren“: Am zwölften Verhandlungstag wurde die Befragung von Stephan Hensel fortgesetzt. Er musste Vorwürfe akzeptieren, die sehr persönlich waren. Eine Verteidigerin lockte die Nebenklägerin mit ihren Fragen sichtlich aus ihrer Zurückhaltung.

Tag 13 – „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie etwas Böses meinten“: Am dreizehnten Tag des Blocks-Prozesses sorgte die Befragung des Nebenklägers Stephan Hensel erneut für Kontroversen im Saal: an die Presse durchgesickerte Akten, Paragraf 55 der Strafprozessordnung und eine ungewöhnlich emotionale Aussage eines israelischen Mitangeklagten.

Tag 14 – „Alles, was aus Deutschland kam, wurde verteufelt“: Der vierzehnte Tag des Blockprozesses steht ganz im Zeichen der juristischen Kontroverse um den Umgang mit Mobilfunkdaten. Block stellt sich kämpferisch, greift Hensel an und bittet eindringlich darum, ihre Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen.

Tag 15 – Augenzeugen schildern die Entführung der Kinder: Am 15. Prozesstag berichten Augenzeugen von der Entführung in der Silvesternacht 2023/24, während ein emotionaler Brief der Großeltern und Erläuterungen zur psychischen Belastung der Kinder sowie Blocks Aussagen für Spannung sorgen.

Tag 16 – „„Ich wurde noch nie in einer so rekordverdächtigen Zeit entlarvt“: Ein Sicherheitsberater berichtet über die Beobachtung der Block-Kinder in Dänemark, seine Enttarnung vor Ort, einen riskanten Plan und ein heikles Mittagessen mit Anwälten: Einblicke in den 16. Tag des Block-Prozesses.

Zitiervorschlag

Hafenchef sagt im Hamburger Blockprozess aus: . In: Legal Tribune Online, 13. Oktober 2025, https://www.lto.de/persistent/a_id/58374 (abgerufen am: 14. Oktober 2025)


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