Status: 05.02.2025 11:54 Uhr
Eine 20-Jährige und eine 24-Jährige sollen die Ex-Freundin des Angeklagten jahrelang entworfen haben, bis sie Selbstmord begangen hat. Beide müssen vor dem Braunschweig -Bezirksgericht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – antworten.
Ein Richter hatte dies zu Beginn des Prozesses am Mittwoch. Um die Angeklagten zu schützen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens noch jugendlich waren, sollten die Medien und Zuhörer den Prozess nicht verfolgen. Stigmatisierung oder Exposition sollte vermieden werden, der Richter rechtfertigte ihre Entscheidung. Den beiden Angeklagten wird der Nachstellung vorgeworfen. Das Opfer hatte im Alter von 18 Jahren Selbstmord begangen.
Frohe Trauerkarte am Anfang
Nach der Ankündigung der Prozesse begann der Terror vor fünf Jahren. Der jetzt 24-Jährige soll damals mit dem Opfer gewesen sein, begann aber dann eine Beziehung mit einem 20-Jährigen. Zusammen sollen die Angeklagten beschlossen haben, für seine Ex-Freundin das Leben schwer zu machen. Zu diesem Zweck hätten Sie zuerst eine bösartige Trauerkarte mit der Inschrift „Warm der Trennung“ in Ihren Mailbox geworfen. Danach soll der damals 15-jährige Angeklagte der Ex-Freundin wiederholt Nachrichten über soziale Medien geschrieben haben.
Nächtliche Anrufe, Verfolgung und Bedrohungen
Von da an haben die beiden Angeklagten die jungen Menschen nicht mehr allein gelassen, der Staatsanwalt von Braunschweig ist überzeugt. Sie sollen die junge Frau aus dem Goslar -Distrikt mit ständigen Anrufen belästigt haben, selbst nachts, damit sie nicht mehr schlafen konnte. Die 24-Jährige soll jeden Tag an seiner Ex-Freundin vorbeigefahren sein, nur um sie zu verunsichern. Darüber hinaus soll das Paar dem beruflichen Studenten mit dem Auto befolgt und mindestens einmal umkreist. Nach zweieinhalb Jahren Stalking soll der Angeklagte ihr Opfer joggt haben, während sie joggen und sie in Angst vor dem Tod gebracht haben, indem sie sie mit dem Auto steigen und nur im letzten Moment langsamer wurde. Vier Tage später beging der damals 18-Jährige Selbstmord.
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Anklage: Nachfolger der Todesfälle
„Die beiden Angeklagten haben die junge Frau zum Selbstmord getrieben“, sagte Staatsanwalt Hans-Christian Wolters. Das Braunschweig-Bezirksgericht muss nun klarstellen, ob die beiden tatsächlich für den Tod der 18-Jährigen verantwortlich sind. Sie werden beschuldigt, mit dem Tod gefolgt zu werden. Ein Absatz, der selten ausgehandelt wird, weil es sehr schwierig ist, die wirklichen Motive für Selbstmord zu verstehen, sagte Staatsanwalt Wolters. Bis April sind 14 Verhandlungszeiten für den Prozess geplant. Rund 50 Zeugen werden eingeladen, darunter die Eltern und der Bruder des Opfers.
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