Europäischer Gerichtshof: AdSense-Milliardenstrafe gegen Google aufgehoben

Europäischer Gerichtshof: AdSense-Milliardenstrafe gegen Google aufgehoben

Das Gericht der Europäischen Union hat das von der EU-Kommission verhängte Bußgeld in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro aufgehoben. Zwar bestätigte das Gericht die Feststellungen der Kommission in den meisten Fällen, wies jedoch darauf hin, dass die Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet seien.

Im Jahr 2003 startete Google seine Werbeplattform AdSense, zu der auch der Online-Werbedienst AdSense for Search (AFS) gehörte. AFS ermöglichte es Websitebetreibern, Daten der eigenen Suchmaschine zu nutzen, um Anzeigen anzuzeigen, die zu den Suchanfragen der Nutzer passten. Im Gegenzug erhielten die Betreiber Provisionen. Große Betreiber konnten über das „Google Services Agreement“ (GSA) zudem individuelle Konditionen mit Google aushandeln. Diese Verträge enthielten allerdings Klauseln, die die Anzeige von Anzeigen der Konkurrenz einschränkten oder sogar untersagten.

Erste Beschwerde vor 14 Jahren

2010 reichte erstmals ein deutsches Unternehmen beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen diese Klauseln ein, die an die Europäische Kommission weitergeleitet wurde. Zwischen 2011 und 2017 folgten weitere Unternehmen, darunter Microsoft, Expedia und die Deutsche Telekom. Aufgrund dieser Beschwerden leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Google ein, das sich auf drei Klauseln im GSA bezog. Die Kommission wies darauf hin, dass diese Klauseln Dienste ausschließen könnten, die mit AFS im Wettbewerb stehen. 2016 entfernte oder änderte Google schließlich die entsprechenden Klauseln.

Die EU-Kommission sah es 2019 als erwiesen an, dass Google von Januar 2006 bis September 2016 seine Marktmacht missbraucht hatte, indem es seinen Kunden rechtswidrige Konditionen auferlegte, die sie benachteiligten. Aus diesem Grund verhängte die EU-Kommission ein Bußgeld von rund 1,5 Milliarden Euro, von denen 130 Millionen Euro gesamtschuldnerisch mit dem Mutterkonzern Alphabet zu haften hatten.

Kommission konnte Gericht nicht überzeugen

In seinem Urteil bestätigte das Gericht der EU die Feststellungen der Kommission weitgehend, stellte jedoch auch fest, dass die Kommission bei der Beurteilung der Dauer der Klauseln und des betroffenen Marktes im Jahr 2016 Fehler begangen hatte. Aufgrund dieser Mängel konnte die Kommission nicht vollständig beweisen, dass Google seine marktbeherrschende Stellung konsequent missbraucht und damit gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hatte. Das Gericht äußerte auch Zweifel daran, ob die fraglichen Klauseln tatsächlich geeignet waren, den Wettbewerb zu behindern oder Verlage davon abzuhalten, Geschäfte mit Wettbewerbern zu tätigen.

Das Gericht bemängelte zudem, dass die EU-Kommission die Laufzeit der Verträge nicht ausreichend berücksichtigt habe. Viele Vereinbarungen hätten zwar nur wenige Jahre gedauert, seien aber oft mehrfach verlängert worden. Die Kommission habe sich jedoch auf die Gesamtlaufzeit konzentriert, die sich aus den Verlängerungen ergebe, ohne zu prüfen, ob die Verträge umgestaltet oder einseitig gekündigt werden könnten.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Kommission nicht genügend Beweise dafür vorgelegt habe, dass die Klauseln im Jahr 2016 zu einer Marktabschottung geführt hätten. Ebenso wenig habe die Kommission nachweisen können, dass diese Klauseln Innovationen verhindert und die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Online-Werbung rechtswidrig gefestigt oder sogar ausgebaut hätten, was letztlich den Verbrauchern Schaden zugefügt haben könnte.

Die Kommission kann gegen das Urteil des EU-Gerichtshofs vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen.

Nicht das einzige Problem

Neben den Problemen mit der EU steht Google auch in den USA unter Druck. Das US-Justizministerium (DOJ) hat zudem eine weitere Kartellklage gegen Google eingereicht, in deren Mittelpunkt das Online-Werbegeschäft und der Vorwurf einer Monopolstellung stehen. In einem ersten Fall wurde festgestellt, dass Google eine marktbeherrschende Stellung innehat und diese mit unlauteren Mitteln verteidigt und dadurch seine Konkurrenten im Suchmaschinengeschäft benachteiligt. Nun droht Google in den USA die Zerschlagung.

Die mobile Version verlassen