Autobahn / Symbolbild
Die EU nimmt sich dem Thema Verkehrssicherheit an und hat neue Führerscheinregeln beschlossen. Die Neuerungen betreffen sowohl Fahranfänger als auch erfahrene Fahrer, wobei natürlich zu bedenken ist, dass in einigen Ländern, beispielsweise Deutschland, bereits vieles eingeführt wurde.
Künftig muss der Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden. Wenn Sie Ihren Lappen auch als Privatperson nutzen, kann es schon nach 10 Jahren dazu kommen. Für Lkw und Busse beträgt sie lediglich 5 Jahre. Ältere Autofahrer ab 65 Jahren können zu noch häufigeren Kontrollen aufgefordert werden. Spannend wird es beim Thema Digitalisierung: Spätestens 2030 soll der Führerschein EU-weit auf Smartphones übertragen werden. Keine Sorge – wenn Sie lieber etwas auf der Hand haben möchten, können Sie sich trotzdem eine physische Karte zulegen. Innerhalb von drei Wochen sollte es dann im Briefkasten landen.
Neue Fahrer müssen sich in der EU auf strengere Regeln einstellen. Mittlerweile sind zwei Jahre auf Bewährung verpflichtend, und wer in dieser Zeit beim Alkoholkonsum oder beim Nichtanschnallen erwischt wird, hat ein echtes Problem. Das hat auch etwas Positives: Den Führerschein kann man bereits mit 17 Jahren machen, allerdings muss man bis zum 18. Geburtstag einen erfahrenen Fahrer dabei haben. Gilt jetzt in der EU, in Deutschland hat man hier sicherlich schon Erfahrungen gesammelt.
Übrigens: Die Null-Alkohol-Grenze für Fahranfänger wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Schräge Regelung: Unbegleitete 15-Jährige dürfen Autos bis 2,5 Tonnen mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren, obwohl dies nicht unbedingt nach Deutschland kommen muss:
Abstrakt: Um den Mobilitätsbedürfnissen junger Einwohner von Mitgliedstaaten gerecht zu werden, wie z. B. der Notwendigkeit, lange Strecken in dünn besiedelten Gebieten zurückzulegen, ohne dass geeignete alternative Mittel zur persönlichen Mobilität zur Verfügung stehen, sollten die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kommission das Mindestalter für die Ausstellung von auf ihr Hoheitsgebiet beschränkten Führerscheinen zum Führen bestimmter Arten von Fahrzeugen der Klasse B1 auf 15 Jahre senken können. Wichtig ist, dass eine solche Herabsetzung des Mindestalters keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat.
Fahrschulen müssen ihre Ausbildung anpassen. In Zukunft wird es verstärkt um tote Winkel, Assistenzsysteme, E-Scooter und die Gefahren der Handynutzung gehen. Auch der Umgang mit Fußgängern und Radfahrern wird stärker berücksichtigt. Zukünftig werden Ärzte die Gesundheitschecks genauer unter die Lupe nehmen – darunter einen Sehtest und einen Herz-Kreislauf-Check.
Allerdings können die Länder auch hier Selbstauskünfte zulassen. Wer seinen Führerschein in einem anderen EU-Land verliert, kann sich nicht mehr einfach wegducken. Die Behörden tauschen nun ihre Informationen aus. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Trunkenheit am Steuer oder extremer Geschwindigkeitsüberschreitung wird umgehend der Heimatstaat informiert. Auch gegen den Fahrermangel gibt es etwas: 18-Jährige dürfen mit entsprechender Bescheinigung Lkw fahren, mit 21 sogar Busse. Ohne Zusatzqualifikationen startet man erst mit 21 oder 24 Jahren.
Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen und ein weiteres Jahr, um sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.
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