Gab es Vereinbarungen zwischen dem Frankfurter Börsenbetreiber und dem US-Technologieindex Nasdaq? Die EU-Kommission hat wegen des Verdachts von Wettbewerbsverstößen ein Kartellverfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission hat offiziell ein Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq wegen des Verdachts eines Kartellverstoßes eingeleitet. Die Brüsseler Behörde kündigte an, es solle geprüft werden, ob sie durch ihre Abstimmung im Bereich der Notierung, des Handels und des Clearings von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen habe.
Die Kommission befürchtet, dass die Unternehmen die Nachfrage geteilt, Preise abgestimmt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte das Verhalten gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, die Kartelle und wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken verbieten, erklärte die Behörde.
Wettbewerbswidrige Absprachen und restriktive Geschäftspraktiken könnten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigen.
Die EU-Kommission schrieb, sie werde ihre eingehende Untersuchung mit „Priorität“ durchführen. Zugleich betonte sie, dass die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens keine Rückschlüsse auf dessen Ausgang zulasse. Die Kommission überwacht, ob die Wettbewerbsregeln in der EU eingehalten werden.
Unangekündigte Inspektion
Im September 2024 führte die EU-Kommission eine unangekündigte Inspektion der Deutschen Börse und der Nasdaq durch. Damals ging es den Behörden zufolge um Finanzderivate. Um welche Finanzderivate es sich genau handelte, nannte die Brüsseler Behörde damals nicht.
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von einem Basiswert wie Aktien, Rohstoffen, Zinssätzen oder Währungen abgeleitet wird. Dies ermöglicht es den Finanzmarktteilnehmern, auf Kursgewinne zu spekulieren oder Geschäfte abzusichern.
Die EU-Wettbewerbsaufsicht ermittelt seit Herbst vergangenen Jahres gegen die Deutsche Börse. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Razzien bei dem Finanzdienstleister. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen dem Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes.
Die Aktien der Deutschen Börse verloren am Morgen sechs Prozent.
dpa/AFP/ll/jm
