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EU-Gericht verhängt weitere Milliardenstrafe gegen Google

EU-Gericht verhängt weitere Milliardenstrafe gegen Google

Stand: 18.09.2024 11:58 Uhr

Nach der juristischen Niederlage vergangene Woche konnte Google nun einen Sieg erringen: Das EU-Gericht verhängte eine weitere Milliardenstrafe. Die EU-Kommission hatte dem Konzern nicht ausreichend nachgewiesen, dass er seine Marktmacht missbraucht habe.

Im Streit um eine Kartellstrafe kann der Tech-Riese Google vorerst aufatmen: Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat eine Kartellstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro aufgehoben. Die EU-Kommission habe bei ihrer Überprüfung Fehler gemacht, urteilte das Gericht in Luxemburg.

Die Luxemburger Richter bestätigten allerdings große Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern. Die Kommission kann die betreffenden Teile daher erneut prüfen und dann erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden.

Google soll Marktmacht gefestigt haben

Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei Online-Werbung verhängt. Konkret warf sie Google vor, seine „dominante Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung“ seit 2006 mithilfe von Exklusivitätsklauseln gefestigt zu haben. Der Suchmaschinenbetreiber und sein Mutterkonzern Alphabet hatten gegen die Strafe geklagt.

Der Dienst „AdSense for Search“ ermöglicht es anderen Websites, Google-Suchformulare zu integrieren und im Gegenzug Dienste anzubieten. Finanziell ist „AdSense“ für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese sagt, er habe das Modell bereits vor der Entscheidung der EU-Kommission geändert.

EU-Kommission muss nun erneut prüfen

Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der EU-Kommission nun zwar weitgehend, wies aber darauf hin, dass Google verschiedene Exklusivitätsklauseln verwendet habe. Welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte betroffen waren, habe die Kommission nicht ausreichend geklärt. Dies muss die EU-Kommission nun klären und dann entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt. Alternativ kann sie das Urteil des Gerichts auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Schon mehrfach Milliardenstrafen auferlegt

Die nun umstrittene Geldbuße war bereits die dritte, die die EU-Kommission 2019 innerhalb von drei Jahren verhängte. Im Juni 2017 hatte die Kommission von Google 2,42 Milliarden Euro wegen der Begünstigung seines Preisvergleichsdienstes verlangt. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android.

Die erste Kartellstrafe hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einer Woche bestätigt. Die zweite Geldbuße steht dort noch aus; das Gericht hatte sie im Jahr 2022 leicht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.

DMA nimmt Tech-Giganten an die Leine

In Brüssel wird seit Jahren darüber gestritten, wie Wettbewerbsverzerrungen durch die Tech-Riesen verhindert werden können. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), der die Dominanz großer Online-Plattformen bekämpfen soll, belegten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Bußgeldern von insgesamt gut acht Milliarden Euro. Diese konnte der Konzern mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell verdauen, musste sein Geschäftsmodell teilweise aber umstellen.

Aktenzeichen: T‑334/19

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