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Die Ampel setzt die Verabschiedung des Heizungsgesetzes für Freitag auf die Tagesordnung des Bundestags. Die höchstrichterlich geforderten Beratungen finden nicht statt. Die Union argumentiert, dass die Ampel ein hohes Risiko darstellt.
Gegen den Widerstand der Opposition hat die Ampel im Bundestag beschlossen, das Heizungsgesetz für kommenden Freitag auf die Tagesordnung zu setzen. Die Koalition will das Gesetz dann in der Form verabschieden, in der sie es vor der Sommerpause verabschieden wollte.
Die Union kritisiert vor allem vehement, dass den Abgeordneten noch immer nicht genügend Zeit zur Beratung des Gesetzentwurfs eingeräumt wurde. Noch vor der Sommerpause hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass die Koalition die Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juli stoppen müsse.
Aus Heilmanns Sicht reicht diese Verschiebung allein nicht aus, wie er am Dienstag vor Journalisten erklärte: Dadurch hätten die Abgeordneten zwar mehr Zeit gehabt, hätten aber nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beratungsmöglichkeit gehabt. Tatsächlich heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter, dass die Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht nur das Stimmrecht, sondern auch das Beratungsrecht haben. Dies, so argumentiert Heilmann, geschehe normalerweise nicht im Plenum, es werde nur debattiert. Die Beratung erfolgt in den Fachausschüssen, etwa im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dem Heilmann angehört. Allerdings habe die Ampel eine solche Diskussion über das Wärmegesetz „systematisch verunmöglicht“.
Rat oder Debatte?
Weitere Klagen in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel plant Heilmann allerdings nicht. Er beruft sich auf das Organstreitverfahren, das er im Juni parallel zu seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatte. In diesem Verfahren steht die Entscheidung noch aus, sie soll frühestens im Winter fallen.
Sollten die Richter dann zu dem Schluss kommen, dass bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes tatsächlich die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden, hätte die Ampel laut Heilmann ein massives Problem: „Die Ampel birgt die Gefahr, dass wir ein verfassungswidriges Gesetz haben.“ .“
Vertreter der Koalition im Bundestag argumentierten dagegen, dass es der Unionsfraktion freistehe, am Freitag Änderungsanträge im Parlament einzureichen. Die Gewerkschaft lehnte dies ab. „Wir wollen diesem Farce-Vorgang keine Legitimität verleihen“, sagte Heilmann. Anders als im Ausschuss können Details in einer 68-minütigen Plenardebatte nicht ernsthaft besprochen werden. In einer Debatte im gesamten Bundestag hätten Änderungsanträge keine wirkliche Chance. Anders ist es in Ausschüssen: Dort ist es durchaus möglich, dass die Regierungsmehrheit die Vorschläge der Opposition aufnimmt.
„Lücken und Schlupflöcher“
SPD-Fraktionschefin Katja Mast sagte, die Koalition wolle „pünktlich am 29. September im Bundesrat eintreffen“. Das geht nur, wenn der Bundestag diese Woche das Heizungsgesetz verabschiedet. Auch diesen Einwand wies Heilmann zurück. Das Heizungsgesetz könnte noch Ende Oktober im Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Laut Heilmann beträgt die Verzögerung maximal vier Wochen. Er mutmaßte, die Koalition wolle das Thema möglichst schnell aufklären, um es aus dem Wahlkampf in Hessen und Bayern herauszuhalten. Am 8. Oktober finden Wahlen statt.
Als Kronzeugen, dass Änderungen im Gebäudeenergiegesetz notwendig seien, brachte Heilmann zwei Vertreter einer „Unternehmensinitiative GEG“ zu seiner Pressekonferenz mit. Ende August richtete sie einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, in dem sie auf „erhebliche Schwächen“ des Gesetzentwurfs hinwies. Einer der Initiatoren des Briefes, Johannes Rump vom Sanitär- und Heizungsunternehmen Oventrop, sagte, das Gesetz sei „schlampig ausgearbeitet“ und enthalte „Lücken und Schlupflöcher, die Missbrauch zuließen“. Dies „diskreditiert das gesamte Energiewendeprojekt“.
„Die GEG fördert Klimatisierung“
Konkret beklagt beispielsweise die „Unternehmensinitiative GEG“, dass der Gesetzentwurf zwar die formale Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben mit der „günstigen Variante einer Wärmepumpe“ in Kombination mit einer Gasheizung ermögliche, aber teuer und ineffizient sei. Durch die „Vortäuschung“ einer solchen Hybridlösung aus Wärmepumpe und Gasheizung „wird das GEG derzeit erfüllt, die Luft/Luft-Wärmepumpe wird jedoch nie zum Heizen, sondern nur zum Kühlen eingesetzt“. Tatsächlich würden auf diese Weise „Klimaanlagen gefördert“. Doch ob ein solches Szenario in der Breite droht, bleibt abzuwarten. Wer jetzt nicht die Chance zum Umstieg nutzt und in den nächsten Jahrzehnten mit immer teurerem Gas heizen will, schießt sich aus Sicht der Regierungsfraktionen selbst ins Bein.
Am Morgen kündigte Unionsfraktionschef Jens Spahn an, dass die Union „im Falle einer Regierungsübernahme nach der Wahl 2025“ aus der GEG austreten werde. Heilmann wiederholte diese Drohung nicht, sagte aber auch, dass das GEG „schlampig gemacht“ sei. Die Union hätte einen grundsätzlich anderen Weg gewählt – nicht durch Regulierungen wie das Wärmegesetz, sondern durch den CO2-Preis und die Förderung klimafreundlicher Technologien. „Wir wollen deutlich mehr Klimaschutz“, betonte Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion ist, einem Zusammenschluss von CDU- und CSU-Mitgliedern.
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