Ein Vierteljahrhundert nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes steht ein Mann aus Lichtenberg vor Gericht. Das Mädchen war neun Jahre alt, als ihr damals 52-jähriger Stiefgroßvater die Taten begangen haben soll, heißt es in der Anklageschrift.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen, kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden und verjährt nicht schnell: Mia (Name geändert) ging erst mit 32 Jahren zur Polizei und erstattete Anzeige. Nun sitzt der Mann, den sie als Kind liebevoll „Opa“ nannte, auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm elf Sexualverbrechen vor. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt zwischen 9 und 10 Jahre alt. Tatorte sollen der Balkon der Lichtenberg-Wohnung, das Sofa im Wohnzimmer, die Küche und sein Hochbett gewesen sein.
Mia ist jetzt 34 Jahre alt. Siegurd S. ist mittlerweile 77 Jahre alt und krank. Offenbar geben ihm seine Ärzte nur noch wenige Jahre Zeit. „Ich möchte es mit meiner Frau verbringen“, sagt er – und nicht im Gefängnis. Seine Verteidigerin sagt, sie könne sich vorstellen, dass er alles gesteht. Aber nur, wenn er dafür eine Bewährungsstrafe bekommt.
Mia ist Nebenklägerin im Prozess. Ihr Anwalt sagt: „Für sie zählt nur, dass man ihr glaubt und er verurteilt wird. Sie kann mit jeder Strafe leben.“
Am nächsten Verhandlungstag wird entschieden, ob es zu einer Verfahrensvereinbarung kommt oder nicht. Dann wird die Videoaufzeichnung von Mias Aussage bei der Polizei abgespielt, vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Urteil könnte bereits am 20. Oktober fallen.