
Aschau im Chiemgau – Der Prozess gegen die verstorbene Studentin Hanna aus Aschau hat letzte Woche am Bezirksgericht Laufen erneut begonnen. Hannas Eltern meldeten sich über ihren Anwalt zu Wort. Nun hat auch die Verteidigung Stellung genommen.
Pressemitteilung der Verteidigung von Sebastian T.:
Am Freitag gab Rechtsanwalt Walter Holderle bekannt, dass die Eltern der verstorbenen Hanna nicht mehr als Nebenkläger am Prozess teilnehmen werden. Nun veröffentlichte die Verteidigung, bestehend aus Regina Rick und Dr. Yves Georg, eine Stellungnahme. Die vollständige Pressemitteilung:
Die Pressemitteilung des Nebenklägervertreters kommt nicht in Frage. Glaubte er wirklich, dass die Kammer kein Interesse an umfassender Aufklärung habe, wäre die richtige Verfahrensoption ein Befangenheitsantrag – den er wohlweislich nicht gestellt hat.
Stattdessen wendet er sich mit abwegigen Vorwürfen an die Medien. Damit verstößt er auch gegen seine Pflicht gegenüber seinen Mandanten: Dass die Eltern sehr leiden wenn es bei der Aufklärung des Todes Ihrer Tochter einen harten Kampf um Gerechtigkeit gibt, wir können es verstehen. Allerdings wäre es die Aufgabe des Nebenklägervertreters gewesen, seinen Mandanten zu erklären, dass und warum ein Strafprozess so abläuft und was die Aufgabe der Verteidigung ist.
Unsere Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und der bisherigen Kammer ist berechtigt. Erst der gestrige Verhandlungstag hat gezeigt, dass die Polizei weiterhin hinter dem Rücken der Verteidigung – und sogar des Gerichts und der Staatsanwaltschaft – agiert.
Noch weiter entfernt liegt der Vorwurf, die Strafkammer habe die Führung der Verhandlungen der Verteidigung überlassen. Die Vorsitzende leitet die Anhörung souverän und im gesamten Saal ist der Wille zur Klärung des Sachverhalts groß. (Pressemitteilung Verteidigung)
Pressemitteilung des Rechtsanwalts Walter Holderle:
Der Anwalt der Eltern der verstorbenen Hanna hat sich mit einer Botschaft an die Öffentlichkeit gewandt. Er gibt eine Erklärung der Eltern des verstorbenen Schülers weiter. Die Mitteilung des Rechtsanwalts Walter Holderle folgt im Wortlaut:
Liebe Medienvertreter, im Namen und im Namen des Ehepaares Andreas und Rosalie Wörndl, das ich vertrete, möchte ich Sie darüber informieren:
Das habe ich dem Landgericht Traunstein soeben schriftlich mitgeteilt dass meine Mandanten dem Verfahren mit sofortiger Wirkung nicht mehr als Nebenkläger beitreten werden.
Meine Klienten leiden unter dem Verlust ihrer selbst Meine geliebte Tochter Hanna war sehr schwierig. Sie hatten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen, um Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna zu erhalten.
Da das Verfahren vor der nun zuständigen Strafkammer des Landgerichts Traunstein wieder aufgenommen wurde, mussten sie schmerzlich erfahren, dass ihre Tochter Hanna, als bereits existierende „Person oder Persönlichkeit“ spielt für diese Strafkammer keine Rolle mehr.
Darüber hinaus hat die Verfahrensführung und Verhandlung durch die nun zuständige Strafkammer inzwischen einen Zustand erreicht, der für Hannas Eltern eine weitere Beteiligung an diesem Verfahren nicht mehr erträglich macht. Zuständig für die Verhandlungen ist die Strafkammer fast ausschließlich der Verteidigung überlassen. Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die bisher entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.
Ein auf diese Weise geführtes Strafverfahren wird nicht zu der von meinen Mandanten dringend notwendigen und erwarteten Aufklärung des Sachverhalts führen. Für Hannas Eltern besteht daher kein Anlass mehr, in ein solches Verfahren verwickelt zu werden. (Pressemitteilung Rechtsanwalt Holderle)
Anmerkung der Redaktion: Am Samstagmorgen wird es in einem separaten Artikel ein exklusives Videointerview mit Hanna W.s Vater geben. (ci)