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Eiskunstlauf-Wunderkind Kamila Waliyeva bleibt gesperrt: Schweizer Bundesgericht nimmt die Taktik der Anwälte auseinander

Verbot von Eiskunststars bestätigt


Gericht weist bizarre Vorwürfe von Valiyevas Anwälten zurück

Mit einer gewagten Strategie versuchen die Anwälte des Eiskunstlauf-Wunderkindes Kamila Valiyeva, die gegen sie verhängte Dopingsperre aufzuheben. Doch ein Schweizer Bundesgericht durchschaut die Taktik.

Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung des Eiskunstlaufstars Kamila Waliyeva abgewiesen und eine vierjährige Dopingsperre gegen die Russin bestätigt. Wie die US-Nachrichtenagentur AP berichtete, muss der mittlerweile 19-Jährige außerdem umgerechnet rund 7.500 Euro Gerichtskosten sowie jeweils rund 8.600 Euro an die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada und die Internationale Eislauf-Union Isu zahlen.

Vor dem Gericht legten Waliyevas Anwälte einen AP-Artikel vom September 2024 vor, in dem sie Wada vorwarfen, Verfahrensbetrug begangen zu haben, um Beweise zu unterdrücken. In dem Artikel geht es um Experimente eines erfahrenen Wissenschaftlers im Jahr 2022, die im Auftrag der russischen Anti-Doping-Agentur durchgeführt wurden und die nahelegten, dass eine Kontamination nicht unmöglich sei, die absichtliche Einnahme der verbotenen Substanz jedoch die plausibelste Erklärung sei.

Fünf Richter des Bundesgerichts sagten, die Argumente von Valiyevas Team seien spekulativ und höchst fragwürdig. Der Bericht des Wissenschaftlers stellt keinen schlüssigen Beweis dar.

Wieder Training, aber keine Olympiade

Valiyevas Fall beschäftigt Sportanwälte seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nach dem Mannschaftswettkampf wurde der positive Dopingtest des Sportlers bekannt. Bei den nationalen Meisterschaften im Dezember 2021 wurde sie positiv auf das verbotene Medikament Trimetazidin getestet. Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) sperrte sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.

Da Valiyeva zu diesem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie nach dem Welt-Anti-Doping-Kodex als „geschützte Person“, deren Identität nicht hätte preisgegeben werden dürfen. Die Geheimhaltung scheiterte. Walijewas gesetzlich vorgeschriebener Start im olympischen Dameneinzel endete skandalträchtig mit einer tränenreichen Routine, die Favoritin landete nur auf dem vierten Platz.

Valiyeva durfte letzte Woche das Training wieder aufnehmen. Eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im kommenden Februar in Mailand und Cortina d’Ampezzo ist ihr jedoch nicht mehr möglich. Die letzte Gelegenheit für russische und weißrussische Athleten, sich unter neutraler Flagge zu qualifizieren, war bei einer Qualifikationsveranstaltung in Peking im September.

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