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Einfügen von Vergütung 2025 – Alle Informationen auf einen Blick

Einfügen von Vergütung 2025 – Alle Informationen auf einen Blick

Im Gegensatz zu Plug-in-Solargeräten können größere PV-Systeme erheblich mehr Strom erzeugen. Der gesamte Strom kann während der Hochzeiten der Sonnenstrahlen nicht oft in Ihrem eigenen Haus verwendet werden. Überschüssiger Strom fließt wieder in einen geeigneten Stromspeicher oder in das öffentliche Netzwerk. Jede Kilowatt-Stunde, die von Ihrem PV-System in das öffentliche Netzwerk fließt, wird mit dem sogenannten Futtertarif bezahlt. Wie hoch dies ist, hängt von der genauen Größe Ihres Systems ab.

Minocales: Die aktuellen Vergütungsraten sind so hoch

Sie können im Allgemeinen einen Einspeisetarif für viele Formen von PV-Systemen erhalten. Ausnahmen sind sogenannte Balkon -Kraftwerke, wenn der vereinfachte Registrierungsprozess den Feed -In -Tarif nicht berücksichtigt. Für die Mini-PV-Systeme ist jedoch auch eine grundlegende Registrierung für den Einspeisetarif möglich. Die neuen Vergütungsraten sind seit dem 1. Februar 2025 in Kraft. Pflanzen, die bis zum 31. Januar 2025 online gingen, konnten von höheren Sätzen profitieren. Ab dem 1. Februar 2025 werden Sie alle sechs Monate um ein Prozent sinken. Die nächsten drei Reduzierungen der Futterzölle werden daher stattfinden, es sei denn, die Gesetze des Gesetzes erfolgen in diesem Jahr:

  • Am 01. August 2025
  • am 01. Februar 2026
  • sowie am 1. August 2026

Es wird zwischen sogenannten vollständigen Futter- und Selbstversorgungssystemen unterschieden. Vollständige Einspeisungssysteme übertragen Sie Ihren gesamten Strom in das öffentliche Netzwerk, ohne dass dies in Ihrem eigenen Haus verzehrt wird. Im Falle eines ausreichend großen Systems kann sich das Konzept der vollständigen Einspeisungssysteme lohnen, da sie eine höhere Vergütungsrate erhalten. In der Regel ist es jedoch lohnender, sich auf selbstversorgende Systeme zu verlassen. Seit der neuesten EEG-Version von 2023, abgesehen von der halbjährlichen Reduzierung des Einspeisetarifs, wurde der Einspeisetarif mit einer verzögerten Systemverbindung nicht mehr verringert. Dies bedeutet, dass die Wartezeiten nicht mehr auf Kosten der Systembesitzer liegen.

Vollständige Futter- und Selbstversorgungssysteme im Vergleich

Mit vollständigen Futtersystemen von bis zu 10 Kilowatt Peak (KWP) erhalten Sie eine Vergütung von 12,60 Cent pro Kilowattstunde (KWH). Systeme mit einer Ordnung von 10 kWP bis 100 kWP können dagegen 10,57 pro kWh erhalten werden. Bei einem Selbstversorgungssystem sind die Vergütungsraten niedriger. Pflanzen bis zu einer Größe von 10 Kilowatt Peak erhalten 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Größere PV -Systeme bis zu 40 Kilowatt Peak erhält dagegen 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Sie können jedoch auch den Strom, der direkt für sich selbst in einem Selbstversorgungssystem erzeugt wird, verwenden. Jede Kilowatt -Stunde Strom, die Sie nicht von Ihrem Anbieter teuer werden müssen, spart Ihnen derzeit durchschnittlich 27 Cent für neue Kundendienstpreise. Selbst mit einem vollständigen Einspeisungssystem müssten Sie mindestens 4 Kilowattstunden in das öffentliche Netzwerk einfügen, um eine bewegte Kilowatt-Stunde zu kompensieren. In Ihrem PV-System zur Selbstversorgung bedeutet dies auch, dass jede Kilowattstunde, die Sie konsumieren, bis zu fünf Kilowattstunden wert ist, die Sie schneiden.

PV -Systeme, 70 Prozent Regulierung und Steueränderungen

Das jährliche Steuergesetz wurde bereits Mitte Dezember verabschiedet, dass einige Änderungen an der Steueraufzeichnung von PV-Systemen ebenfalls mitgebracht wurden. Mit 30 Kilowatt -Peak werden PV -Systeme mit 30 Kilowatt -Spitze nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Außerdem ist seit 01.01.2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent für alle privaten PV -Systeme in Kraft. Dieser Bonus erstreckt sich nicht nur auf Komponenten und das PV -System selbst, sondern gilt auch für die Installation der Sonnenmodule. Infolgedessen sind große Sonnensysteme deutlich billiger als im Vorjahr.

Für neue Systeme, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, wird die frühere Verordnung von 70 Prozent beseitigt. Dies hat festgelegt, dass maximal 70 Prozent der PV -Nominalleistung in das öffentliche Netzwerk eingespeist werden sollten. Im Falle eines höheren Futtermittels wurden Strafzahlungen fällig, die auf der Gesamtleistung des Systems basierten. Im Oktober 2022 könnte diese Verordnung auch für vorhandene Systeme bis zu 7 Kilowatt ihren Höhepunkt nachträglich sein, so dass die Balkon -Kraftwerke nicht mehr unter die 70 -prozentige Regulierung fallen. Bestehende Systeme zwischen 7 und 25 Kilowatt -Spitzenleistung sind jedoch noch betroffen. Neue Systeme bis zu 25 kWP hingegen müssen sich nicht mehr mit dieser Quote auseinandersetzen.

Ehemalige Hürden für Futterzölle werden beseitigt

In Zukunft können Sie auch eine Fördervergütung für PV -Systeme bis zu maximal 20 Kilowatt Strom erhalten, wenn Sie sie nicht auf dem Dach des Hauses installieren. Alternativ können Sie das Sonnensystem in Ihrem Garten einrichten. Das EEG sieht jedoch einige Bedingungen vor, z. B. Beweise dafür, dass das Hausdach nicht für die Sonneninstallation geeignet ist. Genauere Anforderungen sollten in einer Verordnung weiterhin bestimmt werden. Viel ist immer noch sehr vage, was die Spezifikationen als „nicht geeignet“ berücksichtigen. Theoretisch könnte der Wortlaut sowohl über die technische Machbarkeit als auch die Wirtschaft von Dachsystemen interpretiert werden. Mit der Umsetzung von konkreten förderfähigen Projekten in Ihrem eigenen Garten sollten Sie lieber warten, bis die genauen Anforderungen hierfür geklärt sind.

Über das EEG hinaus müssen Sie andere Punkte berücksichtigen. Denn die Veränderung der erneuerbaren Energiequellen absorbiert in keiner Weise das Baugesetz. Mit einem System in Ihrem Garten, das Sie beispielsweise auf einem Carport oder einer Garage tun, kann beispielsweise eine Baugenehmigung Ihrer Gemeinde erforderlich sein. Finden Sie daher unbedingt in Ihrer örtlichen Baubehörde heraus, bevor Sie mit spezifischen Investitionen in einen Garten beginnen.

PV -System im Wohngebäude

Kleinere Vergütung ade

Für PV -Besitzer wird bald weniger Geld fließen

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