Aschaffenburg – „Er hat Yannis regelrecht abgeschlachtet“: Mit diesen Worten wies Richter Karsten Krebs den Doppelmessermörder aus Aschaffenburg am Donnerstag auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie ein.
Bei ihm Angriff auf eine Kita-Gruppe Im Schöntalpark hörte Enamullah O. (28) am 22. Januar dieses Jahres Stimmen und verhielt sich „akut psychotisch“. Richter Krebs: „Der Geschädigte Kai-Uwe D. hat sein beherztes Eingreifen mit dem Leben bezahlt.“ gestorben durch mehrere Stiche in den Rücken.“
Die Handschellen des Angeklagten, als er in den Gerichtssaal geführt wird
Das sagt der Richter im Prozess
Der Richter nahm dabei offenbar Rücksicht auf die Behörden und Ärzte, die den afghanischen Flüchtling immer wieder ungeschoren davonkommen ließen. Schon ein Jahr vorher Gesetz von Aschaffenburg O. wurde zunächst in die Psychiatrie eingeliefert, weil er mit dem Kopf gegen eine Wand prallte. Am 12. Mai 2024 versuchte er, einem Bundespolizisten die Waffe zu entreißen. Am 2. August randalierte er betrunken vor seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau. „Wir verstehen nicht, warum er bereits nach wenigen Stunden freigelassen wurde“, sagte Krebs. Er versteht nicht, warum die Bedrohung für andere nicht erkannt wurde.
Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung
Das Gericht befasste sich auch mit der unterlassenen Abschiebung von O. nach Bulgarien, wo er erstmals Asyl beantragt hatte Verfahren. Krebs: „Am 19. November 2022 reiste der Angeklagte nach Deutschland ein. Wir kennen nicht einmal seinen richtigen Namen. Am 19. Juni 2023 wurde sein Asylantrag als unzulässig abgelehnt.
Enamullah O. hatte von Anfang an das Grundrecht auf Asyl missbraucht; Es gab nicht einmal einen rudimentären Asylgrund. „Es gab eine ganze Reihe von Warnschildern“, sagte der Richter.
Yannis (†2) starb bei der Messerattacke in Aschaffenburg
Ob die Tat hätte verhindert werden können, war nicht Gegenstand des Prozesses. Richter Krebs: „Was wir sagen können ist, dass hier vieles nicht so gelaufen ist, wie es aus medizinischer Sicht hätte sein sollen.“
Aschaffenburger Täter weiterhin gefährlich
Die Folgen des Handelns des psychisch kranken Angeklagten sind verheerend. Aber auch seine Unterbringung und Behandlung in einer psychiatrischen Klinik (mehrere Hundert Euro pro Tag) sei „kein Kuraufenthalt“. O. ist immer noch eine tickende Zeitbombe. „Wenn man Kosten sparen wollte, wäre eine rechtzeitige Rückführung des Angeklagten nach Bulgarien am kostengünstigsten gewesen“, sagte der Richter.
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