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Echter Mitarbeiter schnappt sich Kundenbeleg – er wird misstrauisch: „Etwas unverschämt“

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Ein Kunde gerät beim Einkaufen im Supermarkt in eine unangenehme Situation. Auf Facebook schildert er sein Erlebnis – die Reaktionen sind eindeutig.

Kassel – Schnell einkaufen und nach Hause gehen – vielen Menschen geht es beim Einkaufen vermutlich genauso. Doch manchmal kommt es im Supermarkt immer wieder zu skurrilen Situationen. Genau eines davon sorgte kürzlich beim Einkaufen in einem Real-Supermarkt für Aufsehen.

Ein Real-Kunde musste sich wegen einer halb leeren Wasserflasche an der Kassiererin erklären. (Collage mit Symbolbild) © Screenshot/Martin Wagner/Imago

Ein Kunde wollte ein paar Snacks kaufen, als ihn eine halb leere Wasserflasche in seinem Rucksack in Bedrängnis brachte. Auf Facebook teilte er seine Erfahrungen an der Kasse und löste damit eine lebhafte Diskussion über Kundenverhalten und die Rechte von Supermarktmitarbeitern aus.

Kassierer schnappt sich den Kassenbon – „Ich fand das etwas unhöflich“

Am 15. September beschrieb ein Facebook-Nutzer auf der Seite „Dein Beichtstuhl“ die ungewöhnliche Situation beim Einkaufen bei Real. Der Kunde, der Müllermilch und Pringles gekauft hatte, steckte gerade sein Portemonnaie in seinen Rucksack, als ein Mitarbeiter seine Quittung entgegennahm. Dann fragte sie ihn: „Du hast das Wasser nicht bezahlt, das weißt du doch, oder?“

Wie sich herausstellte, bezog sich der Mitarbeiter auf eine halb leere Plastikflasche mit Wasser, die außen am Rucksack des Kunden klebte und den er von zu Hause mitgebracht hatte. Die Kundin erklärte dies der Mitarbeiterin, worauf diese lediglich mit „Aha“ antwortete und wegging. In seinem Post bezeichnete der Kunde dieses Verhalten als „etwas unverschämt“.

Kundenverhalten und Arbeitnehmerrechte – Das sagen Anwender

Der Beitrag löste eine Welle von Reaktionen aus, wobei die meisten Kommentatoren eine kritische Haltung gegenüber dem Kunden einnahmen. Ein Top-Kommentar lautete: „Was ist daran ungeheuerlich? Die Kassiererin hat jedes Recht, Sie darauf hinzuweisen. Sagen Sie ihnen beim Betreten einfach Bescheid, dass Sie das Wasser mitbringen.“ Dieser Kommentar erhielt über 427 positive Reaktionen, was die vorherrschende Stimmung in der Community widerspiegelt.

Eine andere Nutzerin brachte eine differenzierte Sichtweise ein: „Leider gibt es genug Leute, die im Laden Flaschen mit Getränken oder Keksen öffnen oder die Ware vom Bäcker essen. Daher finde ich es völlig berechtigt, dass die Verkäuferin einen anspricht. Aber: Der Ton macht die Musik – man kann ihn auch ohne direkten Vorwurf ansprechen.“ Dieser Kommentar, der die Perspektiven beider Seiten berücksichtigt, fand auch Unterstützung in der Community.

Was gilt eigentlich rechtlich?

Die Debatte um das richtige Kundenverhalten und die Befugnisse des Supermarktpersonals wird immer hitziger. Viele Kunden empfehlen, mitgebrachte Gegenstände wie Rucksäcke oder Taschen proaktiv beim Betreten des Ladens anzumelden, um Missverständnissen vorzubeugen.

Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt, bereits bezahlte eigene Artikel (z. B. eine volle Einkaufstasche oder einen Rucksack) mit in den Supermarkt zu nehmen. Allerdings ändert sich die Rechtslage drastisch, sobald man unbezahlte Ladenware in den mitgebrachten geschlossenen Rucksack steckt: Wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erklärt, kann dies rechtlich als Diebstahl (Gewahrsamsbruch nach § 242 StGB) angesehen werden, auch wenn man fest vorhat, die Ware später an der Kasse zu bezahlen.

Um einen Diebstahlsverdacht auszuschließen, sollte das Personal informiert werden, bevor Waren in der eigenen Tasche zur Kasse transportiert oder Fremdprodukte mitgebracht werden. (Quellen: Facebook, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) (phs)

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