Der 46-jährige Angeklagte hatte über Monate hinweg Hunderte Akten unterschlagen oder Fristen zur Wiedervorlage unbefugt verlängert. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf verurteilte den früheren Justizangestellten zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro.
Härtere Strafe für „Behinderung der Justiz im Amt“
Die Frau aus Köln wurde in zwei Fällen schuldig gesprochen: Freiheitsberaubung und Amtsvereitelung. Der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dies überstieg das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 3.600 Euro, deutlich.
Er begründete dies mit generalpräventiven Aspekten und zum anderen damit, dass es sich in zwei Fällen nicht nur um bloße Justizvereitelung, sondern um Justizvereitelung im Amt gehandelt habe. Die Richterin betonte, dass sie bei der Behörde lediglich als Angestellte beschäftigt gewesen sei, im Rahmen ihrer Tätigkeit aber als Beamtin gehandelt habe.
Die Frau war seit Dezember 2021 als Servicekraft in einer Dienststelle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschäftigt, die vor allem Jugendstrafsachen und Sexualdelikte bearbeitet. Zwischen November 2022 und Juli 2023 reichte sie 112 Akten verspätet oder gar nicht bei den Staatsanwälten ein.
Ein Fall von Kinderpornografie ist bereits abgeschlossen
„Ich war völlig überwältigt. Die Masse war zu viel, um sie zu bewältigen„, sagte die Angeklagte. Sie habe nicht um Hilfe gebeten.“Ich habe immer alles alleine gemacht.“ Durch ihr Vorgehen wurden Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie erheblich verzögert, in einem Fall von Kinderpornografie kam es sogar aufgrund der Verjährung zu einer Strafverfolgung ganz.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Düsseldorf
- dpa