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Drohnenalarm am Bremer Flughafen: Polizei geht nicht von Spionage aus

Elke by Elke
November 3, 2025
in Lokalnachrichten
Drohnenalarm am Bremer Flughafen: Polizei geht nicht von Spionage aus


Statusdatum: 3. November 2025.


Der Betrieb am Bremer Flughafen läuft nach einer Störung wieder. (Archivbild)

Bild: Radio Bremen | Cengiz Kültür

Aufgrund der Drohnensichtung musste der Flugbetrieb am Sonntagabend für gut 40 Minuten eingestellt werden. Vier Flugzeuge konnten erst spät starten, ein weiteres wurde umgeleitet.

Nach Angaben der Polizei berichtete ein Zeuge, er habe am Abend eine Drohne in der Nähe des Flughafens gesehen. Nach dem Hinweis entdeckte auch eine Streife kurzzeitig die Drohne. Das Flugzeug war danach nicht mehr zu sehen.

Den Ermittlern zufolge ist noch unklar, wer für den Vorfall verantwortlich ist. Allerdings sieht die Polizei derzeit keine Hinweise darauf, dass es sich um einen Spionageversuch handelte. Allerdings möchten wir dies nicht völlig ausschließen. Weitere Angaben zur Drohne – etwa zur Größe – wollte die Polizei bislang nicht machen.

Ein Flug wurde nach Hamburg umgeleitet, andere hatten Verspätung

Aufgrund der Störung musste nach Angaben von buten un ein Flug von London nach Bremen nach Hamburg umgeleitet werden. Nach der Entwarnung flog diese Maschine zurück nach Bremen – allerdings ohne die Passagiere. Das Flugzeug startete dann verspätet nach London. Auch bei vier weiteren Flugzeugen kam es nach Angaben des Flughafens zu Verspätungen zwischen 15 und 40 Minuten. Sie gingen von Bremen nach Wien, Zürich, München und Chisinau (Moldawien).

Ein Sprecher des Flughafens sagte, der Vorfall zeige, dass die Sicherheitsmechanismen funktionierten. Wichtig sei, dass der Flugbetrieb schnell eingestellt werde. Nach Angaben des Sprechers kam es in diesem Jahr insgesamt zu etwas mehr als vier Drohnenvorfällen am Flughafen. Die genaue Zahl wollen sie nicht nennen.

Drohnen stellen ein Sicherheitsrisiko für Flughäfen dar

Drohnen in der Luft stellen insbesondere im Umfeld von Flughäfen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um den Flughafen sind sie verboten, da sie Starts und Landungen gefährden können. Sollten sie dennoch in dieses Gebiet geflogen werden, kann dies als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr streng geahndet werden. Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren sind möglich.

Erst am Freitag war der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER wegen der Sichtung einer Drohne für fast zwei Stunden eingestellt worden. Zahlreiche Flüge wurden umgeleitet. Zudem störten zuletzt Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am Flughafen München.

Mehr zum Thema Drohnen:

Quellen: buten un innerhalb und dpa.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Two, News, 3. November 2025, 6 Uhr

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