Stand: 6. November 2025 11:38 Uhr
Eine unbekannte Drohne hat erneut den Verkehr am Flughafen Hannover beeinträchtigt. Mehrere Maschinen wurden umgeleitet. Zeitweise wurde der Flugbetrieb komplett eingestellt.
Der Pilot einer Maschine im Landeanflug habe das Flugobjekt am Mittwochabend entdeckt, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Nach ersten Erkenntnissen flog die Drohne über ein nahegelegenes Industriegebiet. Anschließend wurde der Flughafen Hannover von 22.00 bis 22.45 Uhr geschlossen. Drei Flugzeuge, darunter ein Frachtflugzeug und zwei Passagierflugzeuge, seien umgeleitet worden, sagte eine Flughafensprecherin dem NDR Niedersachsen. Besonders ärgerlich dürfte der Vorfall für die Passagiere einer KLM-Maschine aus Amsterdam sein: Die Maschine drehte über Osnabrück um und landete wieder in Amsterdam statt in Hannover. Den Angaben zufolge wurde eine Lufthansa-Maschine von Frankfurt nach Hamburg umgeleitet und die Frachtmaschine landete am Flughafen Köln/Bonn.
Drohne stört Flughafen: Mehrere Vorfälle innerhalb weniger Tage
Allein am Flughafen Hannover verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) in diesem Jahr bis Ende September fünf Störungen durch unbemannte Luftfahrzeuge. Dazu gehörte auch ein Zwischenfall Mitte September: Eine Drohne sorgte ebenfalls für eine vorübergehende Sperrung der Anflugschneise. Bundesweit kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Drohnenvorfällen. Am Sonntag stellte der Flughafen Bremen nach einer entsprechenden Sichtung den Flugbetrieb für fast eine Stunde ein. Am Freitagabend war der Berliner Flughafen BER wegen einer Drohne für rund zwei Stunden gesperrt.
Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr: Gefängnisstrafe droht
Drohnen in der Luft stellen insbesondere im Umfeld von Flughäfen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um den Flughafen sind sie verboten, da sie Starts und Landungen gefährden könnten. Sollten sie dennoch in dieses Gebiet geflogen werden, gilt dies als gefährliche Beeinträchtigung des Flugverkehrs. Nach Angaben der DFS ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.




