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Ein niederländischer Hersteller ruft seine beiden Toastsorten zurück. Die Produkte enthalten Fremdkörper. Verbrauchern wird dringend davon abgeraten, es zu konsumieren.
Kassel – Beim Toastkauf ist derzeit Vorsicht geboten. Der niederländische Hersteller Bakkerij Holland ruft die Produkte „Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g“ und „Grafschafter Whole Grain Sandwich American Style, 750g“ mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21. Mai 2024 zurück.
Darüber informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass darin fremde Kunststoffgegenstände enthalten sind. Die betroffenen Artikel wurden ausschließlich in Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen verkauft.
Brotrückruf bei Lidl: Toast bereits aus dem Verkauf genommen
„Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die betroffenen Produkte auf keinen Fall verzehren“, empfehlen Verbraucherschützer. Lidl hat die betroffenen Artikel bereits aus dem Verkauf genommen. Sie können in allen Filialen des Discounters zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
Hersteller | Bäckerei Holland |
Verteilung | Lidl |
Produkte | Grafschafter Weizensandwich nach amerikanischer Art, 750g |
Grafschafter Vollkorn-Sandwich nach amerikanischer Art, 750g | |
Haltbar bis | bis einschließlich 21. Mai 2024 |
Grund für den Rückruf | Fremdkörper aus Kunststoff |
betroffenen Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Kontaktieren Sie den Hersteller | info@bakkerijholland.nl |
Lidl-Brot aus dem Verkauf genommen: Zahl der Rückrufe nimmt rasant zu
Die Plastiksplitter können schwere Verletzungen im Mund- und Rachenbereich sowie innere Verletzungen oder Blutungen verursachen, weshalb Verbrauchern dringend vom Verzehr des Produkts abgeraten wird.
Anfang April wurde aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vor einem beliebten Backprodukt gewarnt. Ritter-Sport warnte kürzlich vor seiner Milchschokolade und wies auf die gesundheitlichen Risiken beim Verzehr hin.
Seit 2015 nimmt die Zahl solcher Rückrufe rasant zu. Gab es im Jahr 2015 noch 100 Abmahnungen, so stieg die Zahl der Rückrufe im Jahr 2022 auf 311. Das geht nach Angaben der Verbraucherzentrale aus einer Auswertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz hervor und Lebensmittelsicherheit. Häufige Gründe für einen Rückruf sind Salmonellen oder Kolibakterien, Glas-, Metall- oder Kunststoffpartikel.
Die betroffenen Produkte werden dann aus dem Handel zurückgerufen,
- wenn sie die Gesundheit gefährden,
- zum Verzehr ungeeignet sind,
- sind ekelhaft oder
- sind erheblich irreführend.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Warnung vor Lidl-Brot: Verbraucher sollten bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen
Wenn Sie in einem Lebensmittel etwas finden, das dort nicht hingehört, können Sie sich an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt wenden. Darauf weist der Verbraucherschutz hin. Allerdings sind die Zuständigkeiten in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Am besten wenden Sie sich zunächst an das Gesundheitsamt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Reklamation beim Hersteller des Produkts einzureichen.
Verbraucher, die sich nach dem Verzehr eines Produkts unwohl fühlen, sollten unbedingt einen Arzt aufsuchen. In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder Entschädigung nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, „dass die Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung tatsächlich von einem bestimmten Produkt herrührt“, so der Verbraucherschutz. (etw)