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Dresdner Verbraucherschützer warnte vor Geschäftspraktiken: Jetzt ist das Unternehmen zahlungsunfähig
Eine Verbraucherschützerin aus Dresden war alarmiert: Sie hatte mehrere Beschwerden gegen ein Unternehmen aus Bayern. Nun ist die Insolvenz eingetreten.
Dresden/Plattling – Ein Verbraucherschützer Dresden war alarmiert: Sie hatte mehrere Beschwerden gegen „123 Shared Mobility Deutschland“ mit Sitz in Plattling (Bayern) vor. Nun ist das Unternehmen zahlungsunfähig.

„123 Shared Mobility Deutschland“ vermietete Transporter an zahlreichen Standorten in ganz Deutschland. Das Geschäftsgebaren stieß bei Verbraucherschützern auf großes Unverständnis. (Symbolfoto) © 123RF/Scharfsinn86
Das Firmenkonzept bestand darin, Transporter zu mieten – zum Beispiel für Umzüge oder größere Einkäufe. Allein in der sächsischen Landeshauptstadt gab es 18 Leihstandorte.
Doch das Geschäftsgebaren stieß bei der Verbraucherzentrale Sachsen auf deutliche Kritik. Rechtsberaterin Franziska Geißler warnte am Montag in einer Mitteilung eindringlich davor, ein Angebot zu buchen.
Besonders schwerwiegend sind verdeckte Anzahlungsforderungen bis zu 1.000 Euro, die erst nach Abschluss der Buchung angezeigt werden. „Auf der Homepage und in den AGB ist lediglich ein Hinweis versteckt“, sagt Geißler. Das ist nicht transparent.

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Darüber hinaus hätte die Erstattung der geleisteten Anzahlung nach Fahrzeugrückgabe mit einer Wartezeit von 28 Tagen beantragt werden müssen wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht rechtzeitig erledigt. Den Kunden wurde im Bestellvorgang aufgrund der verwirrenden Gestaltung der Knöpfe zudem ein teures Schutzpaket angeboten, das sie eigentlich gar nicht wählen wollten.
„123 Shared Mobility Deutschland“ stellt seine Geschäftstätigkeit ein und meldet Insolvenz an

Kredit gestoppt: Das heftig kritisierte Unternehmen ist zahlungsunfähig. (Symbolfoto) © Jonas Walzberg/dpa
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung musste das Unternehmen in der Vergangenheit seine AGB überarbeiten. Doch sächsische Verbraucherschützer sehen darin noch Probleme.
Auf jeden Fall fällt beim Blick auf die Website auf, dass es derzeit keine buchbaren Mietstandorte in Deutschland gibt. Die Übersichtskarte ist leer.
Der Grund dafür dürfte schnell gefunden sein: Das Insolvenzgericht Deggendorf ordnete am Mittwoch in einem Beschluss die vorläufige Insolvenzverwaltung für die „123 Shared Mobility Germany GmbH“ an, wie die beauftragte Anwaltskanzlei Dr. Beck & Partner mitteilte.

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„Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ist festzuhalten, dass eine Wiederaufnahme und vorübergehende Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens nicht möglich ist. Bereits angemietete und bezahlte Transporter können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden“, so Rechtsanwalt Hubert Ampferl. Neuvermietungen waren bereits im Vorfeld gesperrt worden.
„Derzeit bestehen bei einer Vielzahl von Kunden ausstehende Einlagenrückforderungsansprüche. (…) Eine Rückzahlung ist in diesem Verfahrensstadium weder wirtschaftlich möglich noch rechtlich zulässig. Die betroffenen Kunden erhalten in Kürze gesonderte Informationen zur aktuellen Situation und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren“, so der Anwalt abschließend.