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dm ändert die Nutzungsbedingungen, auch Medikamente, die in Apotheken verkauft werden, sollen bestellbar sein

dm informiert Kunden derzeit darüber, dass die Nutzungsbedingungen für das dm-Konto zum 6. Dezember 2025 aktualisiert werden. Ziel der Änderungen ist um neue und weiterentwickelte Leistungen im Kundenprogramm rechtlich abzubildenn und erweitern Sie die Benutzererfahrungen.

Ein Punkt der Anpassungen ist eine Benachrichtigungsfunktion für nicht verfügbare Produkte: Wenn Sie ein bestimmtes Produkt wünschen und dieses derzeit nicht verfügbar ist, können Sie eine Benachrichtigung erhalten, sobald das Produkt wieder im Online-Shop verfügbar ist.

Darüber hinaus plant dm, voraussichtlich bis Ende 2025 apothekenpflichtige Arzneimittel sowie apothekenexklusive Produkte über eine Partner-Versandapotheke auf dm.de und in der dm-App anzubieten; Diese Waren sollen dann auch über den dm-Account bestellbar sein. Die Nutzungsbedingungen regeln außerdem den Umgang mit Zusatzinformationen wie der Telefonnummer und den Umgang mit Bewertungen von Produkten, die über den Kooperationspartner erworben wurden.

Neu ist auch die Möglichkeit, Kreditkartendaten verschlüsselt im dm-Konto zu speichern zukünftige Online-Einkäufe zu erleichtern.

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