Ein Backwarenhersteller ruft Baguettebrötchen zurück. Der Grund: In den Verpackungen könnten sich Kunststoffteile befinden. Kunden sollten vorsichtig sein.
Dortmund – Wer sich am Wochenende auf frisch gebackene Brötchen zum Frühstück freut, sollte jetzt genauer hinschauen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über einen aktuellen Rückruf, der Kunden von Netto Marken-Discount betrifft. Wenn Sie die betroffenen Backwaren zu Hause haben, sollten Sie diese auf keinen Fall essen.
Brötchenrückruf bei Netto: Alle Produktinformationen auf einen Blick
Das Unternehmen Sinnack Backspezialitäten aus Bocholt hat den Rückruf am 14. Oktober 2025 gestartet. Betroffen sind die Kornmühle-Baguettebrötchen, die in Netto-Filialen in mehreren Bundesländern verkauft wurden.
Kunden sollten die folgenden Produktinformationen prüfen:
- Produkt: Kornmühle Baguettebrötchen
- Inhalt: 4 Stück (300 Gramm Packung)
- Haltbar bis: 10.11.2025
- Chargennummer: L153641
- Verkauft bei: Netto-Markenrabatt
- Betroffene Regionen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Aufgebackene Brötchen vom Rückruf betroffen – unbedingt das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer finden Sie oben auf der Verpackung. Betroffen sind nur Produkte mit genau diesen Angaben. Kunden können bedenkenlos weitere Kornmühle-Artikel oder Brötchen mit abweichendem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehren.
Weitere aktuelle Lebensmittelwarnungen finden Supermarktkunden auf der Rückrufliste von RUHR24.
Netto ruft Brötchen zurück: Warum ist Plastik in Lebensmitteln gefährlich?
Fremdkörper wie Kunststoffteile gehören in Deutschland zu den häufigsten Gründen für Lebensmittelrückrufe. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure berichtet, dass Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter seit dem Start des Portals lebensmittelwarning.de im Jahr 2011 der zweithäufigste Warngrund sind.
Das Problem: Wer versehentlich Plastikteile verschluckt, riskiert Verletzungen im Mund, in der Speiseröhre oder im Verdauungstrakt. Die Kunststoffteile können scharfe Kanten haben und den Stoff beschädigen. Im schlimmsten Fall können größere Stücke sogar in die Luftröhre gelangen und zum Ersticken führen.
Oft merken Betroffene sofort, wenn etwas nicht stimmt: Sie spüren beim Kauen einen harten, ungewohnten Gegenstand oder haben plötzlich Verletzungen im Mund. Wenn Sie Plastik verschluckt haben, sollten Sie nicht versuchen, weitere Bisse zu schlucken. Bei Schmerzen, Atembeschwerden oder Verletzungen im Mundbereich: Gehen Sie sofort zum Arzt.
Weitere Rückrufe
Bundesamt meldet Wurstrückruf – 4 Sorten einfach „nicht verzehren“.
Lidl kündigt bundesweiten Rückruf an: Finger weg von Süßigkeiten
Bundesamt meldet dringenden Rückruf: Nur die Soße nicht essen
Brötchenrückruf bei Netto: Was sollten Kunden jetzt tun?
Netto Marken-Discount und der Hersteller Sinnack haben die betroffenen Rollen bereits aus den Regalen genommen. Kunden, die das Produkt gekauft haben, sollten es auf keinen Fall essen. Sie können die Brötchen in jeder Netto-Filiale zurückgeben – auch ohne Quittung. Das Geld wird zurückgegeben.
Bei Fragen zum Rückruf können Sie sich unter der Rufnummer 02871 25 05-0 an den Kundenservice von Sinnack Backspezialitäten wenden. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr erreichbar
Der Hersteller betont, dass der Rückruf präventiv erfolgt. Das heißt: Es ist nicht sicher, ob tatsächlich alle Pakete betroffen sind. Dennoch rät das Unternehmen aus Sicherheitsgründen davon ab, die Rollen mit der entsprechenden Chargennummer zu verzehren. Für Verbraucher ist die Rücksendung kostenlos und einfach.