Für viele Steuerzahler ist es fast ein Ritual: Irgendwann kommt der Brief mit dem jährlichen Steuerbescheid. Viele Menschen zittern und öffnen mit klammen Fingern den Brief, um herauszufinden, ob eine Nachzahlung fällig ist. Oder ob Sie vielleicht sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Der Steuerberaterverband weist darauf hin, dass ab 2026 die Finanzämter ihre Steuerbescheide grundsätzlich erlassen werden digital den Steuerzahlern zur Verfügung gestellt. Bisher musste der Steuerzahler dem ausdrücklich zustimmen. Im Jahr 2026 entfällt diese Einwilligungspflicht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es überhaupt keine Papiersteuerbescheide mehr gibt. Steuerpflichtige können der elektronischen Benachrichtigung widersprechen und verlangen, dass die Benachrichtigungen einmalig oder dauerhaft per Post versandt werden. Der Antrag ist formlos und ohne Begründung möglich, wie der Deutsche Steuerberaterverband schreibt. Aber es gilt nur für die Zukunft.
Diese Frist gilt für den elektronischen Steuerbescheid
Ein zum Abruf bereitgestellter elektronischer Bescheid gilt mit dem vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, wie die Steuerberater weiter erläutern. Von diesem Tag an beginnt das Wichtige Einspruchsfrist. Liegt die Mitteilung zum Abruf bereit, versendet die Steuerverwaltung ebenfalls eine Benachrichtigung. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage wird diese Mitteilung ab 2026 nur noch eine beratende Funktion erfüllen. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Bekanntgabe der Entscheidung ist er jedoch unerheblich.
Der Papiersteuerbescheid sollte daher zur Ausnahme werden. Wie jeder Steuerpflichtige weiß, wurden Steuerbescheide immer auf Papier übermittelt. Gleichzeitig gibt es in Elster den Hinweis, dass der Steuerbescheid auch in digitaler Form vorliegt und auch elektronisch abgerufen werden kann. Aber das ist nur eine Ergänzung zum Papierformular.
Der Bundestag hatte die oben beschriebene Neuerung bereits im Jahr 2024 beschlossen. Die Umsetzung wird jedoch bis zum nächsten Jahr dauern.