Die Aktivrente soll 2026 kommen. Die Merz-Regierung hat sich auf eine Rentenreform geeinigt, viele erwerbstätige Rentner werden davon aber wohl nicht profitieren.
Berlin – Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben am Donnerstag (9. Oktober 2025) wichtige Reformpläne beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Regierung einigten sich auf die sogenannte Aktivrente, die ab 2026 einen Steuerbonus von bis zu 2.000 Euro für erwerbstätige Rentner vorsieht. Allerdings gibt es erhebliche Einschränkungen, die große Gruppen von Arbeitnehmern im Rentenalter ausschließen.
2000-Euro-Bonus für Rentner: Wer von der aktiven Rente ausgeschlossen ist
Der 2.000-Euro-Bonus gilt ausschließlich für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und solchen im Rentenalter (ab der Regelrentenaltersgrenze). Alle anderen Beschäftigungsformen sind ausgeschlossen: Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige sowie Land- und Forstwirte sind ausgeschlossen. Auch Minijobber profitieren nicht von der Neuregelung, obwohl sie einen Großteil der erwerbstätigen Rentner ausmachen.

Akitv-Rente kommt 2026: So funktioniert der Steuerbonus
Erwerbstätige Rentner können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Auf Drängen der Union soll dieser Betrag auch vom sogenannten Progressionsvorbehalt ausgenommen werden. Das bedeutet, dass steuerfreie Beträge auch die Steuerlast erhöhen, da der Steuersatz aufgrund des höheren Gesamteinkommens steigt. Der Vorteil sollte sich bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung bemerkbar machen, nicht erst bei der jährlichen Steuererklärung.
Scharfe Kritik aus Sozialverbänden: Mitnahmeeffekte und massive Steuerausfälle
Die Union hatte das Konzept bereits während der Ampel-Regierung entwickelt und im Wahlkampf vorangetrieben. Der 2.000-Euro-Steuerbonus im Ruhestand soll die Beschäftigung älterer Menschen fördern und zudem dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Allerdings kritisieren Sozialverbände die Pläne scharf.
Unter anderem Verena Bentele, Präsidentin des VdK-Verbandes, kritisiert, dass eine große Gruppe erwerbstätiger Rentenbezüger von der aktiven Rente ausgeschlossen sei. Sie erläuterte: „Der Großteil der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, kommt nicht in den Genuss der aktiven Rente. Sie sind entweder selbständig oder üben dies als Minijob aus. Minijobber arbeiten bereits weitgehend steuerfrei.“
Der Steuerbonus von 2.000 Euro ist attraktiv für gesunde Menschen in stressarmen Berufen, die über das Regelrentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. „Als Einzelmaßnahme wird die Aktive Rente statt zusätzlicher Arbeitsplätze vor allem Mitnahmeeffekte und massive Steuerausfälle bewirken und dem Fachkräftemangel nur in geringem Maße entgegenwirken“, so Bentele.
Vorwurf der Generationenungerechtigkeit bei der 2000-Euro-Prämie für erwerbstätige Rentner
Auch Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, hält die Maßnahme für ungerecht gegenüber jüngeren Generationen. Das sagte sie dem Nachrichtenportal t-online.de: „Es ist nicht hilfreich, den Älteren auf Kosten der Jungen teure Steuergeschenke zu machen.“ Die Aktivrente führe zu „ungerechtfertigten, generationsübergreifend schwer erklärbaren Ungerechtigkeiten“.
Ältere Menschen könnten zusätzlich zur Vollrente 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. „Wenn aber junge Eltern ihre Erwerbstätigkeit wieder steigern, sobald ihre Kinder zur Schule gehen, kommt jeder Euro, den sie mehr verdienen, in die volle Steuerprogression“, beklagte sie. (lma mit AFP/dpa)