Die Merz-Regierung hat in der neuen Grundsicherung weitreichende Änderungen bei Wartefrist und Vermögensschutz umgesetzt. Gilt ab 2026.
Hamm – Die neue Grundsicherung bringt einschneidende Veränderungen für Empfänger von Bürgergeld. Das bedeutet auch, dass ab 2026 die derzeitige Wartefrist für Vermögenswerte vollständig entfällt – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Es besteht immer noch ein gewisses Maß an Schutz, allerdings gibt es nun eine Staffelung.
Diese gravierende Änderung war schon lange angekündigt worden. Im Koalitionsvertrag hieß es bereits: „Wir werden die Vermögenswartefrist abschaffen.“ Mit der Umsetzung der neuen Grundsicherung hat die Regierung Merz den Plan nun in die Tat umgesetzt.
Bei der Bürgergeldnachfolge Grundsicherung gibt es keine Wartezeit für Vermögenswerte – Änderungen gelten auch für Schutzvermögen
Bisher durften Bürgergeldempfänger im ersten Jahr nach Antragstellung ohne Anrechnung über ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro pro Person verfügen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gab es für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Zuschuss von 15.000 Euro. Bürgergeld könnte eine vierköpfige Familie mit einem Gesamtvermögen von 85.000 Euro erhalten.
Mit der neuen Grundsicherung wird das Sparguthaben deutlich reduziert und an das Alter gekoppelt. Wie gegen-hartz.de Listen gelten künftig folgende Freibeträge:
- Bis 20 Jahre: 5000 Euro
 - Ab 21 Jahren: 10.000 Euro
 - Ab 41 Jahren: 12.500 Euro
 - Ab 51 Jahren: 15.000 Euro
 
Von Änderungen betroffen sind Tagesgelder, Aktien oder private Sparverträge
Ein 43-jähriger Alleinstehender mit 14.000 Euro Ersparnis wäre demnach nicht mehr anspruchsberechtigt. Generell ist die Reform lautstark gegen-hartz.de vor allem Menschen, die Disziplin eingesetzt haben, um ein Minimum an finanzieller Sicherheit zu schaffen. Besonders problematisch: Auch die Altersvorsorge in Form von Tagesgeldern, Aktien oder privaten Sparverträgen ist betroffen, wenn sie nicht ausdrücklich als „zweckgebunden“ gilt.
Doch nicht nur wegen dieser Verschärfung steht die neue Grundsicherung in der Kritik. Viele Sozialverbände ärgern sich beispielsweise über die neu eingeführte Registrierungspflicht vom ersten Tag an. Selbst viele Kommunen stehen der neuen Sozialhilfe noch skeptisch gegenüber. (Quellen: Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gegen-hartz.de) (sp)
			