
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen ab dem 1. Januar 2025 um 0,15 Prozent auf 3,55 Prozent steigen. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums für die Ampelfraktionen hervor, die im Fachnewsletter „Tabelle.Briefings“ verfügbar ist “ (Montag). Auch das Nachrichtenmagazin „Politico“ berichtet darüber.
Die Erhöhung sei notwendig, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in der aktuellen Form ab 2025 weiter finanzieren zu können“, heißt es in dem Papier von „Table“ und „Politico“.
Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen planen die Ampelgruppen neue Vorgaben. Künftig sollen sie Hilfszahlungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nur noch erhalten, wenn sie dies mit Rechnungen nachweisen. Bisher wurde das ausgezahlte Geld nur um 20 Prozent gekürzt, wenn keine Belege vorgelegt wurden.
Dies scheint jedoch zu Betrug geführt zu haben. Einige Pflegeeinrichtungen „setzten die Vorauszahlungen offenbar deutlich zu hoch an“ und konnten trotz der Kürzungen aufgrund nicht eingereichter Rechnungen „ein besseres wirtschaftliches Ergebnis für den eigenen Betrieb erzielen“, heißt es in der Formulierungshilfe.
Drohendes Defizit
Die Krankenkassen hatten im Sommer erklärt, dass der Pflegeversicherung bereits im Jahr 2024 ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro und im Jahr 2025 von 3,5 Milliarden Euro drohte – im schlimmsten Fall sogar 5,8 Milliarden Euro. Daher wird eine Beitragserhöhung von bis zu 0,3 Prozentpunkten erforderlich sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte Anfang Oktober, dass die Pflegeversicherung derzeit unter erheblichem finanziellen Druck stehe. Deshalb wird er in Kürze ein Finanzkonzept vorstellen.
Bereits im Juli 2023 waren die Beiträge um 0,35 Prozentpunkte erhöht worden. Für die Pflegeversicherung gilt derzeit ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt 4 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Ermäßigungen. (KNA/epd)