
Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gegen den Geschäftsmann Alisher Usmanov sorgen seit rund zwei Jahren für Aufsehen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren eingestellt – die jüngste in einer Reihe von Niederlagen für die Ermittler.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die im Jahr 2022 bekannt gewordenen Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den usbekischen Milliardär Alisher Usmanov eingestellt. Dies bestätigte die Behörde auf Anfrage von WELT.
Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher: „Bei der Entscheidung wurde nach Angaben der Fachabteilung insbesondere berücksichtigt, dass durch die den Angeklagten vorgeworfenen Taten weder ein finanzieller Schaden für die Bundesrepublik und das Land Hessen noch für einen natürlichen oder rechtlichen Schaden entstanden ist.“ „Bei den Taten, die Usmanov vorgeworfen werden, handelt es sich um „Selbstwäschevorwürfe, die erst seit November 2015 strafbar sind, Ordnungswidrigkeiten darstellen und nicht mit einer geringfügig erhöhten Strafe geahndet werden.“ Bei den mutmaßlichen Vortaten der Geldwäschevorwürfe handelt es sich um ausländische Sachverhalte.
Grundlage für die Einstellung ist § 153a StPO. Demnach kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, „wenn die Schuld des Täters als gering einzuschätzen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht“. Eine Entlassung ist nicht gleichbedeutend mit einem Schuldeingeständnis. Usmanows Anwälte bestehen viel eher auf seiner Unschuld.
Nach Informationen von WELT soll Usmanov vergangene Woche eine freiwillige Spende in Höhe von vier Millionen Euro geleistet haben. Nach Wunsch des Oligarchen soll das Geld anteilig in die Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland fließen. Usmanov meint unter anderem die Finanzierung von Bildungs- und Sozialprogrammen und -projekten „zur juristischen Ausbildung und zur Verhinderung der Verfolgung unschuldiger Menschen“.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit: „Die Geldforderung ist in Höhe von 1,5 Millionen Euro an mehrere gemeinnützige Organisationen und in Höhe von 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse zu zahlen.“
Im September und Oktober 2022 durchsuchten Polizisten mehrere Grundstücke Usmanows in Rottach-Egern am Tegernsee sowie die Luxusyacht „Dilbar“. Hintergrund der Razzien war der Verdacht, dass der 71-Jährige zwischen 2017 und 2022 Geschäfte zur Verschleierung eines geringen Millionenbetrags tätigte.
Die Ermittler warfen Usmanow vor, ein ausgeklügeltes Netzwerk von Offshore-Firmen aufgebaut zu haben. Es soll 88 Fälle sogenannter Eigengeldwäsche gegeben haben.
Usmanow steht seit März 2022 auf der EU-Sanktionsliste. Nach Angaben der EU hat der Milliardär die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, aktiv unterstützt und von ihnen profitiert, sei es materiell oder finanziell. Er sei zudem „einer der führenden Geschäftsleute Russlands“ und in einem Wirtschaftszweig tätig, der für Moskau eine wichtige Einnahmequelle darstelle. Usmanovs größte Holdinggesellschaft ist der Stahlgigant Metalloinvest. Im Februar wies das EU-Gericht eine Klage des Unternehmers gegen seine Börsennotierung ab.
Zahlreiche andere Usmanov-Prozesse waren erfolgreicher. Das Frankfurter Landgericht erklärte die Razzien in Usmanows Villen im Jahr 2023 für illegal – ebenso wie die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei, die den Oligarchen vertritt. Der Unternehmer machte Unterlassungsansprüche gegen zahlreiche Medien geltend – zuletzt unter anderem gegen die ARD.
Für besonderes Aufsehen sorgte im Januar ein Gerichtsverfahren vor dem Hamburger Landgericht, das der 71-Jährige gegen das US-Magazin Forbes gewann.
Unter anderem wurde die Aussage verboten, Usmanow habe „wiederholt als Frontmann“ für den russischen Präsidenten Wladimir Putin fungiert und dessen geschäftliche Probleme gelöst.
Im März musste das Bundeskriminalamt einen Tweet löschen, in dem die Ermittlungsbehörde behauptete, dass es den Ermittlern „durch umfangreiche Ermittlungen“ und „trotz Offshore-Verheimlichung“ gelungen sei, herauszufinden, wem die in Hamburg festgehaltene „Dilbar“ gehörte.
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