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Die Gebühren steigen von 37 auf 46 Euro

Es war bereits klar geworden und jetzt ist es amtlich: Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Gebühr für den Personalausweis in Deutschland von 37 auf 46 Euro erhöht wird. Die Gebühr für die Erstellung eines biometrischen Passfotos im Büro bleibt unverändert. Dieser beträgt weiterhin 6 Euro. Vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gab es sofort Kritik.

Allerdings treten die neuen Gebühren für den Personalausweis nicht sofort in Kraft. Denn auch der Bundesrat muss noch zustimmen. In diesem Fall kann dies jedoch eher als Formsache angesehen werden. Doch warum engagieren sich Wirtschaftsverbände jetzt? Was haben sie mit dem Personalausweis zu tun? Nun ja, sie werfen der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesinnenministerium (BMI) eine zulässige Quersubventionierung des Fotoerfassungssystems PointID vor.

Das klingt durchaus verständlich. Derzeit sieht es so aus: Den Kommunen steht es frei, ob sie die PointID der Bundesdruckerei nutzen oder andere Systeme privater Akteure nutzen. Dabei handelt es sich jedoch nur theoretisch um eine echte Entscheidung, denn das BMI bestätigte im Frühjahr 2025, dass die Nutzung von PointID für Kommunen kostenfrei ist. Stattdessen werden Entwicklung, Herstellung und Wartung des Systems über die allgemeine ID-Gebühr mitfinanziert. Und genau das kritisieren die Wirtschaftsverbände.

Fotogeschäfte sind auf die Erstellung von Passfotos angewiesen

Bekanntermaßen ist die Fotografie mittlerweile allgemein eine digitale Nummer und Fotogeschäfte haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr Kunden verloren. Bei vielen Unternehmen macht die Erstellung von Passfotos bis zu 50 % des Umsatzes aus (via Heise). Die Tatsache, dass das BMI PointID nun über die allgemeine Ausweisgebühr querfinanziert, macht es für Unternehmen nahezu unmöglich, direkt mit ihm zu konkurrieren. Doch das BMI weist den Vorwurf erneut zurück. Offenbar spielte auch PointID bei der Gebührenerhöhung eine „eher untergeordnete“ Rolle.

Pikant ist, dass PointID kein gültiges Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verwenden kann. Verbesserungen in der Bildverarbeitung sind offensichtlich notwendig. Dennoch kann die Anlage aufgrund einer vorläufigen Betriebserlaubnis derzeit genutzt werden. Es wird sicherlich noch weitere Proteste aus der Wirtschaft geben.

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