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Die EU-Mindestlohnrichtlinie muss geändert werden

Stand: 11. November 2025 11:51 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU mit ihren Mindestlohnregeln zu weit gegangen ist. Die Höhe der Löhne ist Sache der Mitgliedstaaten. Für Deutschland hat dies vorerst keine Konsequenzen.

Die EU hat ihre Kompetenzen überschritten, wenn es darum geht, einheitliche Standards für Mindestlöhne festzulegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für ungültig.

Erstens geht es um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung und Aktualisierung berücksichtigen mussten – Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen.

Der EuGH sah darin einen unmittelbaren Eingriff in die Lohnfestsetzung und daher unzulässig. Gemäß den EU-Verträgen ist die Höhe der Löhne Sache der Mitgliedsstaaten. Die EU darf beispielsweise nur Richtlinien zur Regelung der Arbeitsbedingungen nutzen.

EuGH: Lohnkürzung zulässig

Zweitens hoben die europäischen Richter das Verbot auf, den gesetzlichen Mindestlohn bei einem automatischen Anpassungsmechanismus zu senken.

In einigen Ländern – etwa Belgien und Luxemburg – sind die Löhne automatisch an die Inflation gekoppelt. Wenn die Inflation steigt, steigen auch dort automatisch die Löhne. Dadurch soll verhindert werden, dass die Kaufkraft der Bürger sinkt.

Die nun vom EuGH gekippte Richtlinie besagte, dass Löhne, die an die Inflation gekoppelt sind, nicht gesenkt werden dürfen – selbst wenn die Inflation wieder sinkt. Der EuGH hielt dies für unzulässig.

Dänemark klagte

Dänemark hatte gegen die von den EU-Staaten 2022 per Mehrheitsbeschluss beschlossenen Regelungen geklagt. Das Gericht befand, das Land habe teilweise Recht.

Die im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen und angemessene Mindestlöhne sowie Tarifverhandlungen fördern. Es legt keine Mindestlöhne fest, gibt aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollten. In Deutschland sorgte das immer wieder für Diskussionen.

Keine direkten Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn

Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland. Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde ansteigt.

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