Die AfD versucht, vor Gericht zu gehen rund 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückzuforderndie es wegen des Verdachts einer sogenannten Strohmannspende zurückhielt. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin den Eingang einer entsprechenden Klage der AfD im August. Zuvor hatte die „Zeit“ berichtet.
Demnach möchte die Partei eine an die Bundestagsverwaltung weitergeleitete Spende mit der Begründung zurückgezahlt haben, dass diese zulässig sei. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Großplakate als Spende im Bundestagswahlkampf
Die Geschichte geht auf den Bundestagswahlkampf Anfang des Jahres zurück: Damals in Deutschland große Poster in auffälligem Gelb entstanden, in denen Union, SPD und Grüne in der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik angegriffen und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfohlen wurden.
Verantwortlich dafür soll der Österreicher Gerhard Dingler gewesen sein. Der Bundestag, dem Großspenden gemeldet und veröffentlicht werden müssen, nannte eine Summe von 2,35 Millionen Euro.
Später gab es Berichte, dass das Geld nur über Dingler weitergeleitet worden sei und von einem anderen AfD-Gönner stammen könnte. In Österreich wurde eine Untersuchung durchgeführt. Der Bundestagsverwaltung wurde nach eigenen Angaben mitgeteilt, dass Dingler zuvor „eine Überweisung in noch größerer Höhe von Henning Conle erhalten habe, der hier als Anhänger der AfD aktenkundig ist“. Das wäre eine unzulässige sogenannte Strohmannspende, die Parteien nicht annehmen dürfen.
Die AfD überwies das Geld vorsorglich „zur Verwahrung“ an die Bundeskasse, kündigte aber bereits an, voraussichtlich rechtliche Schritte einzuleiten. Dingler versicherte der Partei mehrfach, dass die Sachspende aus seinem Privatvermögen stamme und wurde nicht im Auftrag Dritter erstellt. Die AfD habe „keine Hinweise auf eine mögliche Strohmannspende finden können“, zitierte die „Zeit“ Schatzmeister Carsten Hütter. Seine Partei sei ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen. (dpa)
