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Berlin (d.de) – Berlin (dpa) – Die Bundesregierung hat die Einführung eines neuen Grundkindergeldes beschlossen. SPD, Grüne und FDP hatten dies zuvor im Koalitionsvertrag als zusätzliches Element des deutschen Sozialstaates vereinbart. Das Grundkindergeld bündelt und erweitert die bisherigen Leistungen für Kinder, darunter das Kindergeld, das Kindergeld aus dem Bürgereinkommen und den Kinderzuschlag. Darüber hinaus soll der Zugang durch eine übersichtlichere Gestaltung des Leistungssystems und den Einsatz einer zentralen Plattform vereinfacht werden. „Für alle Kindergeldzahlungen wird es künftig nur noch eine Anlaufstelle geben“, heißt es in dem Papier. Die Regierung nennt den Plan einen „Neuanfang im Bereich der Familienunterstützung“, der einige einkommensabhängige und andere nicht einkommensabhängige Elemente umfasst.
Im Jahr 2025, in dem das Grundkindergeld eingeführt werden soll, entstehen schätzungsweise zusätzliche Kosten in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro. Nach Angaben der Regierung könnten die Kosten in den Folgejahren bei steigender Leistungsinanspruchnahme auf bis zu 6 Milliarden Euro steigen.
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