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Der Fall ereignete sich vor acht Jahren
Nach dem Tod eines jesidischen Mädchens: Deutscher IS-Rückkehrer zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt
Die Angeklagte Jennifer W., die sich im Irak der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben soll, wurde unter anderem wegen Versklavung mit Todesfolge verurteilt. (Archivbild)
© Quelle: Peter Kneffel/dpa
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München. Rund acht Jahre nach dem Dursttod eines jesidischen Mädchens ist ein islamistischer Extremist in München wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München erhob am Dienstag Anklage gegen sie wegen Versklavung mit Todesfolge und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
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Die Frau aus dem niedersächsischen Lohne hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak mitangesehen zu haben, wie ein von ihr versklavtes Mädchen und ihr damaliger Ehemann starben. Zur Strafe hatte der Mann das Kind zuvor in der prallen Mittagssonne angekettet.
Urteil nach Revision
Der 9. Strafsenat hat die Entscheidung getroffen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Zuge der Berufung auf eine neue Urteilsentscheidung ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nicht mehr von einem minderschweren Fall aus.
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Der Senat kritisierte unter anderem das Verhalten der heute 32-jährigen Frau nach dem Tod des Kindes. Sie hielt ihrer Mutter eine Waffe an den Kopf, um sie zum Weinen zu zwingen. Als erschwerende Strafe bewertete der Senat auch die schweren psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.
RND/dpa
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