
BERLIN. Trotz der Forderung von 17 Juraprofessoren nach einem schnellen AfD-Verbot hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Sonntag dagegen ausgesprochen. Momentan sieht er keine Chancen.
Die Anwälte, die ihr „Rechtsgutachten“ unaufgefordert an den Rechts- und Innenausschuss des Bundestags geschickt hatten, behaupteten jedoch, dass das Verbot „Aussicht auf Erfolg“ habe. Eine Empfängerin, die Vorsitzende des Rechtsausschusses Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hatte zuvor den von Parteifreund Marco Wanderwitz initiierten AfD-Verbotsvorschlag unterzeichnet.
Bei näherer Betrachtung erwies sich das JUNGE FREIHEIT vorliegende Rechtsgutachtenpapier als äußerst dürftig. Auf den 29 Seiten präsentieren die Autoren zahlreiche Zitate von AfD-Politikern, die nach heutigem Verständnis unter die Meinungsfreiheit fallen. Sie hatten sich auch ausführlich mit dem sogenannten „geheimen Treffen in Potsdam“ befasst.
Scholz: „Vorsicht beim AfD-Verbot“
Allerdings verfilmten sie den längst juristisch widerlegten Fall Korrigierend– Weiter behauptet, es gehe um die „Abschiebung deutscher Staatsbürger, die nicht in das ethnokulturelle Volksverständnis der Teilnehmer passen“. Da war etwas dran Korrigierend hat sich bereits vor Monaten vom Gericht distanziert. In Potsdam waren übrigens mindestens ebenso viele CDU-Mitglieder wie AfD-Mitglieder anwesend.
Scholz sagte nun, dass die Verfassungsschutzbehörden zunächst ihre Beobachtung fortsetzen und Material sammeln sollten. „Wenn das so umfassend ist, dass man daraus Rückschlüsse ziehen kann, dann muss man sich diese Frage noch einmal anschauen.“
Sein Standpunkt, so der Kanzler, sei, dass „man in einem Verbotsverfahren sehr vorsichtig sein muss“. Laut dpa sagte er: „Das Schlimmste wäre ein Verfahren, das man beantragt, das dauert mehrere Jahre und dann geht am Ende vielleicht etwas schief.“
Mitte November hatte eine parteiübergreifende Gruppe von 113 Abgeordneten unter Führung der CDU-Politiker Wanderwitz und Roderich Kiesewetter einen Antrag auf das AfD-Verbotsverfahren gestellt. Dies wollen sie möglichst noch vor den Neuwahlen im Februar durchs Parlament bringen. Allerdings werden die Chancen auf eine Mehrheit als gering eingeschätzt – auch nach der Absage der Kanzlerin. (fh)