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Deshalb geht der Werbemeister gegen mehrere Unternehmen vor

Emma by Emma
Oktober 19, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Deshalb geht der Werbemeister gegen mehrere Unternehmen vor

Zwickau – Der „Werbemeister“ erneut zugeschlagen – dieses Mal im Raum Zwickau. Allerdings gejagt Niclas Matthei war kein Parksünder; vielmehr hatte er verschiedene Geschäfte im Visier. Sein Leergut wurde nicht angenommen – es hagelte Meldungen.

Der „Werbemeister“ Niclas Matthei nahm mehrere Geschäfte in Zwickau und Umgebung ins Visier. © Kristin Schmidt

Wie der selbsternannte „Werbemeister„Wie er auf seiner Facebook-Seite mitteilte, war er Mitte Oktober in verschiedenen Geschäften unterwegs.

Hintergrund: Wie Matthei auf Facebook schreibt, sind laut Verpackungsgesetz Geschäfte größer als 200 Quadratmeter zur Leergutannahme verpflichtet, wenn sie selbst Getränke verkaufen.

Aber halten sich Unternehmen daran? Genau das hat er überprüft. Zunächst ging der Werbeleiter zu einer MÄC-GEIZ-Filiale in Sankt Egidien. Dort wollte er 24 Pfandflaschen zurückgeben. Eine Mitarbeiterin lehnte ab – ihr Laden sei keine 200 Quadratmeter groß. Matthei bezweifelt dies und informiert die Behörden. Sie sollten nun prüfen, wie groß das Unternehmen ist.

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Der nächste Versuch erfolgte in einem OBI-Baumarkt in Sankt Egidien: Auch hier wurden seine 24 Pfandflaschen abgelehnt. Es folgte eine Anzeige.

Betroffen war auch eine TEDI-Filiale in Zwickau – hier wollte der Werbeleiter sogar 74 PET-Flaschen abgeben, wiederum ohne Erfolg. Auch ein weiterer Versuch in einem Medienmarkt scheiterte.

Da mehrere Geschäfte keine Pfandflaschen zurücknahmen, schaltete der Werbechef die Behörden ein.

Da mehrere Geschäfte keine Pfandflaschen zurücknahmen, schaltete der Werbechef die Behörden ein. © Daniel Bockwoldt/dpa

Letzter Halt: ein Aktionszweig. Hier wollte eine Kassiererin sogar das Leergut entgegennehmen. Doch die Filialleitung sei gekommen und habe die Annahme verweigert, weil sie nur geringe Mengen Leergut annehme, sagt Matthei. Eine Höchstgrenze sehe das Gesetz allerdings nicht vor, so der Werbechef – auch hier seien die Behörden involviert gewesen.

Wird die Annahme verweigert, sieht das Gesetz ein Bußgeld vor. Ob die Geschäfte dies tatsächlich zahlen müssen, bleibt abzuwarten.

Für Matthei ist der Leerguttest allerdings nichts Neues: Im Sommer bereiste er das Erzgebirge und leitete zudem ein Verfahren gegen Geschäfte ein, die keine Pfandflaschen annahmen.

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