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Der Serienvergewaltiger Marvin S. wird nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft genommen

Elke by Elke
November 11, 2025
in Lokalnachrichten
Der Serienvergewaltiger Marvin S. wird nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft genommen

Im Fall Marvin S. sei das schärfste Schwert strafrechtlicher Sanktionen nötig, urteilte das Berliner Landgericht. Vier Monate nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung einer damals 20-jährigen Oberschülerin wurde er am Montag wegen weiterer Straftaten zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Denn S. ist gefährlich für die Allgemeinheit.

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Der 38-jährige Betriebswirt und ehemalige Geschäftsführer wurde wegen Vergewaltigung zweier Frauen in vier Fällen und wegen Verletzung des persönlichsten Lebensbereichs durch Fotografieren für schuldig befunden. Im Fall von S. liege eine nachgewiesene Störung der sexuellen Präferenz „mit fetischistischen und sadistischen Zügen“ vor, erklärte der Vorsitzende Richter Thorsten Braunschweig. Eine Verbesserung des Sehvermögens ist nicht zu erkennen und es besteht die Gefahr eines erneuten Auftretens.

Marvin S. konsumierte immer mehr Drogen

Im zweiten Prozess ging es um Taten zwischen Februar 2020 und Juni 2021. Bekannt wurden die Angriffe erst im ersten Prozess um das Schicksal des Abiturienten – das Gericht hatte weitere Handyanalysen angeordnet. Zwei Opfer, jetzt 47 und 29 Jahre alt, wurden identifiziert.

Ein Mann, der als „charmant, wortgewandt, aber auch äußerst manipulativ“ gilt. Er war wohlhabend und einst Geschäftsführer des Familienunternehmens. Er habe in letzter Zeit viele Drogen konsumiert, vor allem Crack, so das Gericht. Den Abiturienten hatte er im April 2022 zufällig kennengelernt – er soll den verliebten Schüler zum Drogenkonsum ermutigt haben. Mit ihm hatten die Betroffenen einst eine Beziehung – für den 47-Jährigen mehrere Jahre, für den 29-Jährigen nur wenige Monate.

Sie waren während der Taten bewusstlos. In einem Fall, im März 2021, beschmierte S. den Körper eines Opfers mit beleidigenden Texten und chatte anschließend mit einem Mann, der nun gesondert verfolgt wurde – „frauenfeindlich“, sagte der Richter. Sie wurde als „Sklavin“ beschrieben, die „zuerst vergewaltigt wird und dann die Wohnung putzt“.

Von den Verbrechen erfuhren die Opfer erst Jahre später

Die 29- und 47-Jährigen erfuhren erst im vergangenen März, dass sie vergewaltigt worden waren – sie hatten S. vertraut. Jahre später konfrontierte die Polizei sie mit schockierenden Videos. Sie hatten keine Erinnerung an die Szenen.

Im ersten Prozess behauptete S., alles sei einvernehmlich gewesen. Im Juli erhielt er zudem fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Im zweiten Prozess vom Oktober gestand er. Er erklärte vor laufender Kamera, dass es ihn erregt, wenn seine Opfer bewusstlos sind. Nach Angaben des Gerichts hatte S. die Tendenz, sexuelle Handlungen an bewusstlosen Menschen vorzunehmen. Nun gibt es weitere Vorwürfe gegen ihn.

Der Fall Marvin S. sorgte für Empörung. Beamte, die im Fall des Abiturienten am 22. April 2022 von einem Notarzt alarmiert wurden, sahen zunächst keinen Anlass, Ermittlungen einzuleiten. Obwohl der 20-Jährige in der chaotischen Wohnung des 38-Jährigen in Steglitz fast tot war. Ihr Herz stand still, ihr nackter Körper war mit frauenfeindlichen Worten beschmiert. Sie wurde zwölf Minuten lang wiederbelebt.

S. sprach damals von einem Drogenunfall – dieser wurde akzeptiert, mögliche Beweise jedoch nicht sofort gesichert. Doch die Familie der jungen Frau bestand auf einer strafrechtlichen Verfolgung.

Mehr zum Fall Marvin S

Bewusstlose Frauen vergewaltigt Angeklagter Marvin S. gesteht vor dem Berliner Landgericht weitere Angriffe Berliner Abiturient lag fast tot in seiner Wohnung Marvin S. wegen weiterer Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht verurteilt „Der Tatort ist beunruhigend“ Marvin S. zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

„Er stellt den Sex mit bewusstlosen Frauen in den Mittelpunkt seiner sexuellen Fantasien“, heißt es in der aktuellen Entscheidung des Gerichts. Die Verbrechen ereigneten sich trotz eines regen Sexuallebens. Aufgrund der Präferenzstörung ist eine erhebliche Einschränkung der Kontrollfähigkeit nicht auszuschließen. „Wir spüren ein gewisses Maß an Reue und erkennen, dass er Hilfe braucht.“

Im aktuellen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger plädierten für eine Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. S. kann Berufung einlegen. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, könnte später ein Gesamturteil gebildet werden.

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